Ausbremsen auf der Autobahn kostet Hünfelder 500 Euro


Stand: 26.07.2026, 17:00 Uhr

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Das Amtsgericht in Bad Hersfeld © Eberth, Carolin/HNA

Ein 61-Jähriger hatte auf der A4 bei Bad Hersfeld erst rechts überholt, und dann nach einer Lichthupe den Überholten ausgebremst und so genötigt.

Bad Hersfeld – Das Strafverfahren gegen einen 61 Jahre alten Mann aus Hünfeld wegen Nötigung im Straßenverkehr ist jetzt am Amtsgericht in Bad Hersfeld vorläufig eingestellt worden. Darauf hatten sich Staatsanwältin Niedermann und Richterin Fuchs-Schäfer verständigt.

Der Angeklagte hat nun drei Monate Zeit, 500 Euro an die Kreisverkehrswacht zu überweisen. Sollte er der Zahlung nachkommen, ist für ihn alles erledigt. Wenn nicht, geht es vor Gericht weiter. Allerdings hatte der Beschuldigte nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin Amelie Hildebrand der Zahlung ebenfalls zugestimmt.

Für den Hünfelder persönlich stellte das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ohnehin einen Erfolg dar. Ursprünglich hatte der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Fulda gegen den 61-Jährigen einen zu zahlenden Betrag von 1250 Euro ausgewiesen. Dagegen hatte der Hünfelder Einspruch eingelegt, da er diese Summe aufgrund seines geringen Einkommens nicht problemlos hätte begleichen können.

Vor Gericht erscheinen musste der Hünfelder, da er am 7. September 2025 gegen 17.30 Uhr auf der Autobahn 4 bei Bad Hersfeld im Baustellenbereich zunächst einen anderen Verkehrsteilnehmer rechts überholt und wenig später, nachdem dieser die Lichthupe betätigte, ausgebremst hatte. Das hatten die drei Insassen dieses Fahrzeugs auch allesamt so im Zeugenstand bestätigt. Die ganze Aktion sei aus ihrer Sicht sehr gefährlich gewesen und hätte bei dichterem Verkehr zu einem Auffahrunfall führen können.

Im Anschluss an die Zeugenaussagen erklärte Verteidigerin Hildebrand, dass ihr Mandant seinerseits bei dem telefonischen Erstkontakt gegenüber der Polizei eingeräumt hatte, am Steuer des überholenden Fahrzeugs gesessen zu haben. Allerdings sei ihr Mandant durch den Beamten bereits als Verdächtiger befragt worden, ohne im Vorfeld durch diesen darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein, so die Anwältin.

Um diesen Einwand letztlich aufklären zu können, hätte es einen weiteren Verfahrenstag mit dem betroffenen Polizeibeamten im Zeugenstand geben müssen. Davon nahmen dann aber alle Verfahrensbeteiligten Abstand und entschieden sich für die vorläufige Verfahrenseinstellung bis zum Abschluss der Zahlung der 500 Euro.