Bauturbo: Mehr „Dampf“ für den Wohnungsbau in Dötlingen


Stand: 22.09.2026, 19:00 Uhr

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Der Bauturbo soll Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau vereinfachen. Die Gemeinde Dötlingen will dazu vier Prüfschritte einführen, um Willkür zu vermeiden.

Der Bauturbo soll Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau vereinfachen. Die Gemeinde Dötlingen plant dazu, vier Prüfschritte einzuführen, um Willkür zu vermeiden. © Leif Rullhusen

Der Dötlinger Ausschuss für Infrastruktur und Energie hat einstimmig ein Schema beschlossen, nach dem Bauanträge per Bauturbo geprüft werden.

Neerstedt – Ähnlich wie der Turbolader Autos ordentlich „Dampf“ macht, soll der Bauturbo den Wohnungsbau beschleunigen. Dazu erlaubt er Gemeinden, von den Vorgaben bestehender Bebauungspläne abzuweichen, ohne diese erst langwierig zu ändern. Diese Modifikationen müssen allerdings nachbarschaftliche Interessen würdigen und mit öffentlichen Belangen vereinbar sein.

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Dötlinger Ausschuss für Infrastruktur und Energie einstimmig ein Ablaufschema, nach dem zukünftig Bauanträge nach dem Bauturbo geprüft werden sollen. Ausgearbeitet hatte die entsprechenden Richtlinien eine Steuerungsgruppe aus Verwaltung und lokalen Politikern, deren Sitzungen Lukas Krönert vom Planungsbüro NWP begleitete. Der Stadt- und Bauleitplaner präsentierte dem Gremium nun das Ergebnis, bevor es darüber abstimmte.

Beratungs- und Beurteilungsgrundlage für Bauvorhaben

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ lasse die Entscheidungshoheit bei den Kommunen, verdeutlichte Krönert zunächst. Sie bestimmt jeweils im Einzelfall, ob die im Bauturbo angebotenen Vereinfachungen bei ihr angewendet werden dürfen. Das nun beschlossene Schema soll als Beratungs- und Beurteilungsgrundlage für Bauvorhaben eine geordnete Siedlungsentwicklung gewährleisten. „Damit wird vermieden, dass wir in Willkürlichkeit verfallen“, erklärte der Fachmann. „Es soll auch keinesfalls das Baurecht in der Gemeinde ersetzen.“

Insgesamt vier Prüfschritte hatte die Steuerungsgruppe dafür festgelegt. Im ersten stellt der Bauherr sein Vorhaben bei der Kommune vor. Hat er ein aussagekräftiges Konzept und hält Anforderungen wie ausreichend Stellplätze ein, geht es in die nächste Runde. Ansonsten ist bereits hier Schluss.

Keine Anwendung im Außenbereich möglich

Im Folgenden wird die Lage des geplanten Bauprojekts unter die Lupe genommen. Nur wenn sich das Grundstück innerhalb einer Innenbereichssatzung oder eines bereits bestehenden Bebauungsplans befindet, kann der Bauturbo zum Einsatz kommen. „Die Anwendung ist nicht im Außenbereich erlaubt“, verdeutlichte Krönert.

Erlaubt sind dann unter anderem maximal zwei Vollgeschosse sowie drei Wohneinheiten pro Baugrundstück. Auch die gestalterischen Vorgaben aus der Satzung müssen berücksichtigt werden. Sollte das alles passen, prüfen die Gemeinde und unter Umständen der Landkreis noch einmal alles auf Verträglichkeit.

Am Ende des Verfahrens steht die Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrags. „Dieser Schritt ist am schwierigsten“, erläuterte Krönert. Deshalb sei er auch am Schluss des Prozederes. Viele Anfragen seien dann schon aussortiert. Diese Vorgehensweise berge nur ein geringes Risiko für Bausünden. „Die Gemeinde hat immer noch die Hand darauf“, verdeutlichte der NWP-Fachmann.

Kritik an Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze

Kritik gab es seitens der Ausschussmitglieder nicht. Mit einer Einschränkung: „Bis auf die Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze können wir uns damit anfreunden“, erklärte FDP-Ratsfrau Sabine Schütte. Ihre Fraktion hätte gerne weniger als die nun festgelegte Mindestzahl von einem bei kleinen und anderthalb bei größeren Wohnungen.

Sehr oft wird die Gemeinde die Prüfschritte in Zukunft wohl nicht anwenden müssen. Seit Einführung des Gesetzes vor einem Jahr gab es noch keine Bauanfrage im Neerstedter Rathaus unter Berücksichtigung des Bauturbos.