Cannabisblüten und 1.100 Ecstasy-Pillen: Großenkneter kommt mit Bewährung davon
Stand: 11.07.2026, 19:00 Uhr
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Ein 33-Jähriger aus Großenkneten stand wegen bewaffneten Drogenhandels vor Gericht. Das Gericht sah den Vorwurf jedoch nicht bestätigt: Der Angeklagte besaß zwar ein Beil und einen Elektroschocker, hatte diese jedoch in einem Schrank aufbewahrt.
Oldenburg/Großenkneten – Mit einer schwerwiegenden Anklage sah sich ein Mann aus der Gemeinde Großenkneten konfrontiert: bewaffnetes Handeltreiben mit Ecstasy in nicht geringer Menge. Fünf Jahre Gefängnis sieht das Gesetz in solchen Fällen als Mindeststrafe vor. Im Prozess vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Oldenburg kam der 33-Jährige nun aber mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe in Höhe von eineinhalb Jahren davon.
Der Beschuldigte war in das Visier der Ermittler geraten, als sie das Telefon eines Dritten überwacht hatten, den sie des Drogenhandels verdächtigten. Dieser soll über die Rufnummer des 33-Jährigen einen Cannabiskauf abgesprochen haben. Darüber hinaus waren den Nachbarn des Großenkneters die offenbar relativ vielen Besucher bei dem Angeklagten aufgefallen. Aus diesen Hinweisen schloss die Polizei, dass es sich bei diesen „Gästen“ um Drogenkäufer gehandelt haben könnte. Daraufhin erwirkten sie einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung in der Gemeinde und setzten diesen im August 2023 um.
Dabei wurden sie tatsächlich fündig: 264 Gramm Cannabisblüten sowie 1.100 Ecstasytabletten. Das überstieg jeweils die Grenze zur juristisch relevanten „nicht geringen Menge“ deutlich. Zudem bewahrte der 33-Jährige in einem Wandschrank Waffen auf: ein Beil und einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker.
Bloß: Mehr Beweismittel hatte die Polizei nicht ausfindig machen können. Und so waren laut dem Vorsitzenden Richter die Aussagen des Großenkneters nicht zu widerlegen: Das „Gras“ habe er sich zum Eigenverbrauch angeschafft, die Pillen für einen (von ihm nicht benannten) Freund aufbewahrt. Die seinen Nachbarn aufgefallenen Autos vor der Tür stammten zudem von Freunden, mit denen er sich gelegentlich getroffen habe, so der Angeklagte. Das war aber noch nicht alles: Weil aus Sicht des Gerichts die im Wandschrank aufbewahrten Waffen nicht griffbereit nahe den Drogen aufbewahrt worden waren, wollte sie nun nicht mehr von einem bewaffneten Handeltreiben ausgehen.
Verurteilt wurde der 33-Jährige schließlich „lediglich“ wegen Drogen- und Cannabisbesitzes sowie vor allem wegen Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge. Allerdings könnte das Verfahren noch eine weitere Instanz erleben: Denn die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten beantragt und könnte durchaus noch Revision gegen das Landgerichtsurteil einlegen.