CSD-Anschlag: Herrmann: Umgang mit Abdul B. war „im Ergebnis Katastrophe“
Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sein Unverständnis geäußert, wie die Justiz in Berlin bis zuletzt mit dem mutmaßlichen Attentäter umging. „Im Ergebnis, muss man feststellen, war das auf jeden Fall eine Katastrophe“, sagte Herrmann dem Bayerischen Rundfunk.
Daraus müsse man für die Zukunft auf jeden Fall klare Schlüsse ziehen. „Und es müssen sich natürlich auch die Richter, die über einen solchen Fall zu beurteilen haben, natürlich schon bewusst sein, welche Verantwortung sie da auch für die Sicherheit der Menschen haben“, mahnte er. „Es geht dann eben in einer solchen Situation nicht nur darum, ob man da irgendeine Hoffnung hat, dass sich jemand bessern könnte, sondern es geht darum, dass jemand eine reale Gefahr ist und dass man dann auch die Sicherheitsbehörden in ihrem Bemühen, die Bevölkerung vor einer solchen Gefahr zu schützen, unterstützen muss.“
Bewährungsstrafe „völlig unverständlicherweise“ verhängt
Der Interims-Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Alexander Hoffmann (CSU), sagte der Deutschen Presse-Agentur, es müsse im Einzelfall genau geklärt worden, wo die Radikalisierung des Mannes stattfand. Auch das der Tat von Berlin vorausgegangene Gerichtsverfahren müsse geprüft werden. Generell seien die Herausforderungen gewachsen. „Wir leben in einer globalisierten Welt, in der die Bedrohungen unmittelbar vor der Haustür stattfinden“, sagte Hoffmann.
Haftbefehl aufgehoben
Der 21 Jahre alte mutmaßliche Täter wurde am Sonntag bei einem Polizeieinsatz zu seiner Festnahme erschossen. Laut Generalstaatsanwaltschaft war er nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen, im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.
Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei.
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