Demokratie und Diskursgemeinschaft » Die Engelbart-Galaxis » SciLogs - Wissenschaftsblogs


Bei der Debatte über die Zukunft der Demokratie, die gegenwärtig mit immer neuen Beiträgen befeuert wird, bleibt ein Aspekt völlig unerwähnt. Ob nun die Art und Dichte der Partizipation, die Bedrohung objektiver Informationsmöglichkeiten durch KI-generierte Fake News oder die immer stärkere Präsenz antidemokratischer Staatsauffassungen – kaum jemals geht es um die Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens überhaupt: die gemeinsame Sprache, in der ein demokratischer Diskurs nur geführt werden kann. Auch bei Veranstaltungen wie den Aktionswochen für die Demokratie stehen andere Aspekte im Vordergrund: demokratische Tradition, Toleranz für Vielfalt und Meinungsfreiheit, das Grundgesetz.

Dabei ist das Vorhandensein einer gemeinsamen Sprache und ihres differenzierten Gebrauchs eine entscheidende Voraussetzung für ein funktionierendes demokratisches Gemeinwesen. Wie sonst sollen wir Argumente formen und austauschen, Begründungen geben, Meinungen vermitteln und politische Positionen beschreiben? Wie anders als mit den Mitteln der Sprache soll Demokratie als Sozialform gestaltet werden? Nicht ohne Grund werden im Bundestag keine Powerpoint-Präsentationen gehalten. Doch diese Blindheit gegenüber der Rolle von Sprache in der Demokratie ist schon im Grundgesetz zu beobachten. Das Wort Sprache kommt in der deutschen Verfassung mit ihren 146 Artikeln und mehr als 20.000 Wörtern überhaupt nur ein einziges Mal vor: in Artikel 3, dem Gleichheitsartikel unter den Grundrechten.[1] Dort heißt es im dritten Absatz, dass niemand wegen seiner Sprache benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Aus dieser Regelung wird vor allem der Status von Minderheitensprachen in Deutschland abgeleitet. Zur Landessprache Deutsch hingegen findet sich, anders als in den Verfassungen der anderen deutschsprachigen Länder, nichts.

Selbst Jürgen Habermas, dem wir unsere heutige Auffassung von Demokratie in wichtigen Teilen verdanken, behandelt die spezifischen sprachlichen Voraussetzungen des herrschaftsfreien demokratischen Diskurses so gut wie gar nicht. Zwar greift er in seiner Theorie des kommunikativen Handelns[2] mit der Sprechakttheorie eine der wichtigsten Theorien der linguistischen Pragmatik der 1970er Jahre auf, doch bleiben auch bei ihm so zentrale Konzepte wie Sprachkompetenz, Verständlichkeit, Argumentationsstruktur oder Gesprächsdynamik unberücksichtigt – ganz zu schweigen von noch grundlegenderen Fragen, die sich heute aus Mehrsprachigkeit, unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen oder der Technologienutzung ergeben.

Sprache in der Staatstheorie

Dabei spielen die sprachlichen Grundlagen einer Gesellschaft in der allgemeinen Staatstheorie ursprünglich sehr wohl eine wichtige Rolle. Für Aristoteles etwa bildet die Sprachfähigkeit des Menschen eine von zwei anthropologischen Voraussetzungen dafür, dass wir in staatlichen Gemeinschaften leben.[3] Der englische Philosoph Thomas Hobbes entwickelt 1651 in seiner berühmten staatstheoretischen Abhandlung „Leviathan“[4] geradezu eine komplette Sprachtheorie. Für ihn ist die Unschärfe und der bewusste Missbrauch der Sprache die Ursache dafür, dass immer wieder die anthropologische Prägung des Menschen durchbricht, die für ihn eine ganz andere ist als die bei Aristoteles, nämlich der Krieg aller gegen alle. Nur der Souverän, gleichgültig ob ein Monarch oder das ganze Volk, kann durch Definitionen der Begriffe semantische Unschärfe beseitigen und so den gesellschaftlichen Frieden bewahren.

In der Tat ist bei näherer Betrachtung vieles in unserem heutigen Staatswesen von sprachlichen Setzungen abhängig, angefangen bei der Sprache von Gesetzen und Verordnungen, mit der die von Hobbes geforderte sprachliche Klarheit angestrebt wird. Und auch wenn Sprache im Grundgesetz nur im Sinne des Respekts vor der sprachlichen Vielfalt vorkommt, so wird das Deutsche im Staatsangehörigkeitsrecht und als Amts-, Gerichts- und Schulsprache gesetzlich ganz unmissverständlich eingefordert. An verschiedenen Stellen betreiben Bund und Länder zudem explizit Sprachpolitik, die vor allem die sprachliche Förderung zum Ziel hat, und mit dem Goethe-Institut leistet sich Deutschland für fast eine Viertelmilliarde Euro ein Instrument der auswärtigen Kulturpolitik zur Förderung der deutschen Sprache in der Welt. Das Deutsche spielt also beim konkreten staatlichen Handeln sehr wohl eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Das Nationalitätsprinzip und die Sprache

Historisch gesehen kann die Rolle der Nationalsprachen sogar kaum überschätzt werden. Ab dem 19. Jahrhundert bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war es eine allgemein anerkannte Grundüberzeugung, dass Staaten als Nationalstaaten auf der Grundlage der Einheit von Staatsgebiet, der Verbreitung der Landessprache und der jeweiligen Kultur und Geschichte entstehen sollten, das sogenannte Nationalitätsprinzip.[5] Da aber die kulturellen und historischen Prägungen von Menschen schwer zu erfassen sind, etablierte sich die geografische Ausdehnung eines Sprachgebiets als das Mittel der Wahl, um die Grenzen eines Staates festzulegen. In der Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49 drehte sich die Debatte lange darum, ob nun die dänischsprachigen Gebiete im Norden, die polnischsprachigen im Osten und die nicht-deutschsprachigen Landesteile des damaligen Österreich im Süden zum Deutschen Reich gehören sollten oder nicht. Letztlich ist die deutsche Revolution in der Nationalversammlung sogar an dieser Frage gescheitert, da sich die Habsburgermonarchie in dem projektierten Deutschen Reich nicht auf seine deutschsprachigen Territorien beschränken lassen wollte. Der „Kompromiss“ von 1871, die kleindeutsche Lösung ohne Österreich, war, wie wir aus heutiger Perspektive wissen, einer der Anlässe für Hitlers großdeutsche Politik hin zum Anschluss Österreichs, die nachfolgenden Annexionen tschechischen Staatsgebiets, schließlich zum Angriff auf Polen und somit der Weg in die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs.[6]

Die historische Ironie bei der Anwendung des Nationalitätsprinzips liegt aber darin, dass die „alten“ Nationalstaaten, allen voran das große Vorbild Frankreich, selbst überhaupt nicht auf dieser Grundlage entstanden sind. Die Einheit wurde vielmehr erst nach der Staatsgründung bewusst hergestellt, sowohl sprachlich als auch kulturell. Zum Zeitpunkt der Französischen Revolution beherrschten gerade einmal die Hälfte der Bevölkerung das Französische, davon ein beträchtlicher Teil nur leidlich.[7] In Italien, ähnlich Deutschland ein „später“ Nationalstaat, war die Situation sogar noch extremer: Gerade einmal 2,5 Prozent der Bevölkerung waren zum Zeitpunkt der Staatsgründung 1861 des Italienischen mächtig.[8]

Trotzdem entfaltete das Nationalitätsprinzip seine enorme Wirkung, wenn auch, wie Eric Hobsbawm schon 1990 beschrieben hat, weniger bei der Gründung von Nationalstaaten als vielmehr bei der Entstehung des Nationalismus.[9] Wie dies aussah, konnte man im 19. Jahrhundert am Beispiel Deutschlands sehen: die Beschwörung der sprachlich-kulturellen Einheit durch eine kleine kulturelle Elite vor der Reichsgründung, die Entfaltung eines immer ungehemmteren Nationalismus einschließlich der „Reinigung“ des Deutschen von fremdsprachigen Einflüssen danach.

Sprache im postnationalen Staat

Das heutige Deutschland unterliegt nicht mehr dem Nationalitätsprinzip, niemand strebt an, seine Grenzen zu verschieben und die friedliche Koexistenz mit den anderen deutschsprachigen Ländern in Frage zu stellen. Deutschland ist ein postnationales Land geworden. Die staatliche Gegenwart wird in sprachlicher Hinsicht geformt durch Mehrsprachigkeit, bedingt durch Migration, Mobilität und Globalisierung, grenzüberschreitende Medien und einer infolgedessen sprachlich und ethnisch zunehmend inhomogenen Bevölkerung. Statt der einen gibt es viele parallele kulturelle Prägungen und Vorstellungen in und von der Gesellschaft, und selbst die Geschichte Deutschlands ist für viele Menschen, die eine individuelle Migrationsgeschichte besitzen, nicht die primäre historische Erzählung, auf die sie sich beziehen. Staatskonzepte, die auf dem Nationalitätsprinzip beruhen, lassen sich zumindest für den deutschsprachigen Raum nicht mehr ernsthaft propagieren. Zugleich bietet aber auch die Demokratietheorie keinen Ansatzpunkt dafür, den funktionalen Status einer gemeinsamen Sprache in einer demokratischen Gesellschaft näher zu bestimmen. Wie also lässt sich die faktische Bedeutung der deutschen Sprache im Staat mit ihrer postnationalen Relativierung in Verbindung bringen?

Sieht man sich die Debatten an, die in der Öffentlichkeit geführt werden, so werden diese in deutscher Sprache geführt, und niemand stellt dies grundsätzlich in Frage. Es sind Debatten, denen Medienunternehmen eine Plattform bieten. Auffällig an diesen Debatten ist aber, dass sie nur selten grenzüberschreitend geführt werden, selbst dann nicht, wenn es sich um die benachbarten deutschsprachigen Länder handelt und dies auf internationalen Medienplattformen geschieht. Debatten in Politik, Wirtschaft, Kultur oder Sport machen zumeist an den Landesgrenzen halt, sie werden nicht übergreifend beispielsweise in Deutschland und Österreich geführt. Zwangsläufig so sein müsste dies nicht. Die Unterschiede in den Bereichen des Rechts, der Politik, vielleicht auch in der Landeskultur sind aber offenbar so groß, dass eine gemeinsame Basis für einen übergreifenden Diskurs selbst bei international konvergierenden Themen nicht existiert.

Diese Selbstverständlichkeit des Bezugs auf das Deutsche bei diesen Debatten ist verblüffend angesichts einer gesellschaftlichen Situation, in der nahezu jeder Wert, jede Norm und jede Institution hinterfragt wird. Für große Teile der Gesellschaft gibt es nur noch einen anderen Bezugspunkt, der ähnlich unverrückbar ist: das Grundgesetz. Die darin enthaltenen Grundrechte, die Regelungen zur Staatsorganisation und zu den demokratischen Verfahrensweisen bilden ein ähnlich stabiles Fundament des Staates wie die deutsche Sprache für den öffentlichen Diskurs.

Der Staat als Diskursgemeinschaft

Der Bezug auf die Sprache hat genauso wenig mit dem Nationalitätsprinzip zu tun wie das Vertrauen in das Grundgesetz. Die Anerkennung des Rangs des Grundgesetzes für die deutsche Identität ist von Dolf Sternberger und Jürgen Habermas bekanntlich als „Verfassungspatriotismus“ bezeichnet worden.[10] Eine vergleichbare Bezeichnung für die selbstverständliche Anerkennung der deutschen Sprache als Grundlage des gesellschaftlichen Diskurses gibt es nicht, „Sprachpatriotismus“ würde weit daran vorbeigehen. Eine adäquate Bezeichnung müsste vielmehr darauf abheben, dass das Deutsche in Deutschland als die gemeinsame Sprache Verwendung findet, wenn es um den gesellschaftlichen Diskurs geht. Vielleicht kann dies im Begriff der „Diskursgemeinschaft“ erfasst werden.

So wie der Verfassungspatriotismus an die Stelle des Nationalismus getreten ist, ist eine sprachlich homogene Diskursgemeinschaft somit an die abstrakte Gemeinschaft der Muttersprachler getreten, die dem sprachinduzierten Nationalismus zugrunde liegt. Auf diese Weise bringt sich die deutsche Sprache heute also in die demokratische und pluralistische Verfasstheit des postnationalen Deutschland ein. Und das führt uns zu dem überraschenden Befund, dass die deutsche Sprache, vielleicht gerade weil sie bei der Beschwörung der Demokratie so unsichtbar ist, ihre Selbstverständlichkeit demonstriert und gerade mit ihr das einzig wirklich Verbindende in einer durch ein hohes Maß an Vielfalt und Individualisierung geprägten Gesellschaft gegeben ist, zusammen mit dem durch Übereinkunft geschaffenen staatlichen Rahmen selbst. Ist also heute die Sprache dieser Diskursgemeinschaft das einzige verbliebene Band, das in einem postnationalen Staat wie Deutschland die Staatsgemeinschaft begründet?


[1]        S. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html. Der Absatz latuet vollständig: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

[2]     Vgl. Habermas, Jürgen (1981): Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

[3]    Vgl. Aristoteles (2012): Politik (Philosophische Bibliothek, Bd. 616). Hamburg: Meiner, Pos. 1253a1.

[4]    Vgl. Hobbes, Thomas (2005) Leviathan (Philosophische Bibliothek, Bd. 491). Hamburg: Meiner, S. 23-32.

[5]     Hobsbawm, Eric J. (1991): Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780 (3. Aufl. 2005). Deutsche Übersetzung von Udo Rennert der englischen Originalausgabe von 1990. Frankfurt/Main, New York: Campus, S. 121.

[6]      Vgl. Lobin, Henning (2025): Nationalsprache Deutsch? Entwicklung und Status der deutschen Sprache in Mitteleuropa. In: Zeitschrift für Mitteleuropäische Germanistik 11. Wien: Präsens, 2025. S. 253-272.

[7]    Vgl. Klare, Johannes (2011): Französische Sprachgeschichte (Romanische Sprachen und ihre Didaktik, Bd. 33). Stuttgart: Ibidem, S. 153.

[8]   Vgl. Schwarze, Sabine (2021) Externe Geschichte des Italienischen. In: Antje Lobin & Eva-Tabea Meineke (Hrsg.) Handbuch Italienisch. Sprache – Literatur – Kultur. Berlin: Erich Schmidt Verlag. S. 16–26, hier S. 23.

[9]    Vgl. Hobsbawm, Eric J. (1991): Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780 (3. Aufl. 2005). Deutsche Übersetzung von Udo Rennert der englischen Originalausgabe von 1990. Frankfurt/Main, New York: Campus.

[10]     Zu den beiden zentralen Texten und dem weiteren Diskurs zu diesem Begriff vgl. Augsberg, Steffen (Hrsg., 2024): Verfassungspatriotismus. Konzept, Kritik, künftige Relevanz. Hamburg: Europäische Verlagsanstalt.

[Beitragsbild: KI-generiert]