Krankenkassenprämien fürs Jahr 2027 steigen um 5 Prozent. So sieht es in Ihrem Kanton aus


Die Krankenkassenprämien fürs Jahr 2027 steigen um 5 Prozent. So sieht es in Ihrem Kanton aus

Eine vierköpfige Familie bezahlt etwa 1230 Franken im Monat. In der Romandie und im Tessin sind die Prämien am höchsten. Aber auch in einigen Deutschschweizer Kantone gibt es dieses Jahr einen stärkeren Anstieg.

29.09.2026, 14.00 Uhr

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Elisabeth Baume-Schneider spricht in Bern.

Elisabeth Baume-Schneider spricht in Bern.

Anthony Anex / Keystone

Von einem Prämienschock von 8,7 Prozent wie im Jahr 2024 kann keine Rede sein. Aber die Schweizer Bevölkerung wird auch im kommenden Jahr für die Krankenversicherung wieder tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Am Dienstagnachmittag teilte die Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider mit, dass die Prämien 2027 im Schnitt um 5 Prozent steigen werden. Die mittlere Monatsprämie für Erwachsene liegt bei 487.60 Franken (plus 4,9 Prozent), für junge Erwachsene bis 25 Jahre bei 338.80 Franken (plus 4,8 Prozent) und für Kinder und Jugendliche bei 128.10 Franken (plus 4,6 Prozent).

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Die Prämien für Erwachsene steigen in den Kantonen Jura, Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden mit je 5,9 Prozent am stärksten. Dahinter liegen Zürich, Solothurn und das Wallis mit je 5,7 Prozent. Und auch in den Kantonen Aargau und Nidwalden beträgt das Prämienwachstum 5,6 Prozent. Im Kanton Glarus steigen sie hingegen lediglich um 2,7 Prozent. Das Tessin und die Waadt verzeichnen ebenfalls vergleichsweise moderate Prämienanstiege.

Allerdings ist das Tessin mit einer Erwachsenenprämie von 604 Franken der zweitteuerste Kanton hinter Genf. Der Kanton Waadt rangiert mit 544 Franken ebenfalls weit vorne. Am günstigsten sind die Prämien in den Kantonen Zug und Appenzell Innerrhoden.

Die mittlere nationale Prämie von 412 Franken wird berechnet, indem das Bundesamt für Gesundheit alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten teilt. Für eine vierköpfige Schweizer Durchschnittsfamilie ohne Prämienverbilligungen bedeutet dies, dass sie im Monat fast 1230 Franken für die Grundversicherung ausgeben muss.

Steigende Gesundheitskosten

Die Krankenkassenprämien müssen die Gesundheitskosten, die in der Grundversicherung entstehen, decken. Weil diese wachsen, kommt es auch zu einem Prämienanstieg in der obligatorischen Krankenversicherung. Im Jahr 2025 sind die Gesundheitskosten mit 5,3 Prozent wieder stark gestiegen. Für dieses Wachstum gibt es drei Gründe.

Die Kosten pro erkrankte Person sind gestiegen. Das bedeutet: Es wird immer mehr behandelt, therapiert und operiert – und das obwohl die Menschen nicht öfter krank sind. Die Ärzte und Spitäler bieten also mehr Gesundheitsleistungen an, die von den Patienten in Anspruch genommen werden. Die Folge ist ein kumulativer Kostensteigerungseffekt.

Zudem sorgt der medizinisch-technologische Fortschritt nicht nur für ein breiteres, sondern teilweise auch für ein teureres Angebot. Die steigenden Preise für Gesundheitsleistungen sind seit dem Jahr 2024 aber auch auf höhere kantonale Tarife im ambulanten und im stationären Bereich zurückzuführen.

Und auch der demografische Wandel ist ein starker Treiber. In der Schweiz leben immer mehr ältere Menschen, die naturgemäss mehr Gesundheitsleistungen beanspruchen als junge. Die Pflegeleistungen von Spitex-Organisationen haben laut dem Gesundheitsmonitoring des Bundes im zweiten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahr um 15,9 Prozent zugenommen.

Blindflug wegen neuer Tarife

Um die Prämien zu berechnen, müssen die Krankenkassen und der Bund nicht nur die Zahlen des vergangenen Jahres kennen. Sie müssen auch abschätzen, wie hoch die Gesundheitskosten für das laufende und das nächste Jahr sein werden. Da im Januar der neue Tarif Tardoc für ambulante Leistungen eingeführt wurde, ist die Kostenentwicklung in diesem dieses Jahr noch schwieriger abzuschätzen als ohnehin schon. Aufgrund der Tarifumstellung sind viele Arztpraxen und Spitäler mit ihren Rechnungen im Verzug. Normalerweise liegen für die Schätzung also mehr Daten zur Verfügung.

Neue Tarife bergen zudem immer das Risiko von Kostensteigerungen. Beispielsweise, wenn er bei gewissen Positionen fehlerhaft ist oder zu neuen finanziellen Anreizen führt. Deshalb hat der Bundesrat den Tardoc nur unter der Bedingung eingeführt, dass die Kosten für ambulante Leistungen nicht um mehr als 4 Prozent steigen. Laut dem Monitoring des Bundes wurde dieser Kostenkorridor im ersten Quartal 2026 jedoch bereits um 5,5 Prozent überschritten, im zweiten sogar um 7,1 Prozent.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) kommt bei seinen Schätzungen und Hochrechnung für das Jahr 2026 auf einen Anstieg der gesamten Kosten auf 4,7 Prozent. Darin sind auch die stationären Kosten enthalten. Für das Jahr 2027 erwartet es einen Anstieg von 5 Prozent.

Über zwei Milliarden eingespart

Die Krankenkassenprämien seien für viele Menschen eine finanzielle Belastung, hält das EDI fest: «Eine Begrenzung des Kostenwachstums wird dabei immer wichtiger und soll den Anstieg der Prämien nachhaltig abschwächen.» Es prüfe daher regelmässig die Gesundheitsleistungen im Katalog der Grundversicherung auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Auch bei den Medikamentenpreisen sei man darum besorgt, diese regelmässig zu kontrollieren.

Die Krankenkassenprämien steigen auch dieses Jahr wieder. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung könnte sich lohnen.

Die Krankenkassenprämien steigen auch dieses Jahr wieder. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung könnte sich lohnen.

Christian Beutler / Keystone

Dank diesen beiden Massnahmen und der Kontrolle neuer Tarifstrukturen und Tarifverträge hätten das EDI und das BAG in den letzten zehn Jahren insgesamt über 2 Milliarden Franken eingespart, schreibt die Behörde.

Zudem hat der Bundesrat neu die Kompetenz, Ziele für Kosten- und Qualitätsentwicklung in der Grundversicherung festzulegen. Ende dieses Jahres wird er dies zum ersten Mal für den Zeitraum von 2028 bis 2031 tun. Überschreitet das Kostenwachstum in einem Bereich das festgelegte Ziel, müssen Bundesrat und Kantone Korrekturmassnahmen prüfen.

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