Dubiose Unkrautvernichter: Was Käufer wissen müssen – und wann 50.000 Euro Strafe drohen


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Verbraucher

Die Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Anbietern von Unkrautvernichtungsmittel.
Christin Klose/dpa-tmn

Verbotene Wirkstoffe, falsche Siegel und fragwürdige Werbeversprechen: Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor mehreren Unkrautvernichtern aus dem Internet.

Große Versprechen, fragwürdige Inhaltsstoffe und falsche Siegel: Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor dubiosen Unkrautvernichtern, die derzeit im Internet angeboten werden.

Viele der Mittel sind in Deutschland nicht zugelassen – trotzdem werben Anbieter unter anderem mit angeblichen Kooperationen mit dem Umweltbundesamt oder deutschen Universitäten.

Auch TÜV-Prüfungen oder eine Auszeichnung mit dem Blauen Engel werden versprochen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind diese Werbeaussagen falsch. Sie rät deshalb davon ab, die Mittel zu kaufen oder anzuwenden.

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Unkrautvernichter aus dem Internet: Verbraucherzentrale warnt

„Morgens gesprüht, nachmittags wirksam“, „Einmal anwenden, 5 Jahre unkrautfrei“ oder „100 % biologisch und sicher für Kinder und Haustiere“: Mit solchen Aussagen werden Produkte wie „X-Weed-King“ im Internet beworben.

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Auch der Hinweis „Glyphosat-frei“ werde häufig genutzt. Dabei werde verschwiegen, dass es sich trotzdem um Herbizide handle, die schädlicher als Glyphosat seien. Zudem fehlen laut Verbraucherzentrale bei vielen Produkten verlässliche Angaben zu den enthaltenen Wirkstoffen.

Unkrautvernichter mit verbotenem Inhaltsstoff angeboten

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Bei einem der beworbenen Unkrautvernichter wurde demnach Glufosinat-Ammonium festgestellt. Der Stoff ist in der Europäischen Union nicht mehr für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln zugelassen und gilt als fortpflanzungsschädigend.

Im sogenannten „Bio-Enzym Wurzel-Zerstörer“, der als „Familien-Angebot“ verkauft wird, steckt laut Verbraucherzentrale der Wirkstoff S‑Metolachlor. Ein weiteres Mittel enthält Hexazinon. Beide Wirkstoffe sind für Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union nicht erlaubt.

S-Metolachlor steht zudem im Verdacht, gentoxisch und krebserregend zu sein. Abbauprodukte des Stoffes belasten nach Angaben der Verbraucherzentrale das Grundwasser.

„Wo ‚Bio‘ und ‚Familie‘ draufsteht, können verbotene Wirkstoffe drinstecken. Wenn nicht klar ist, was ein Unkrautvernichter tatsächlich enthält, sollte man die Finger davonlassen“, sagt Susanne Langsdorf von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Mittel ohne gültige Zulassung dürfen in Deutschland weder vertrieben noch angewendet werden.“

Anbieter werben mit Universitäten und bekannten Siegeln

Um Vertrauen zu schaffen, werben Anbieter zudem mit vermeintlichen Kooperationen und bekannten Namen. Bei einem Unkrautvernichter werde etwa der Eindruck vermittelt, die Universität Hohenheim sei an dessen Entwicklung beteiligt gewesen.

Die Universität widersprach dieser Darstellung und stellte klar, dass ihr Name und ihr Logo ohne Zustimmung für die Werbung verwendet wurden.

Auch das Umweltbundesamt (UBA) wird laut Verbraucherzentrale für solche Werbung genutzt. Tatsächlich war die Behörde an der Entwicklung keines der beworbenen Unkrautvernichter beteiligt.

Falsch sei außerdem die Werbung mit TÜV-Siegeln und dem Umweltzeichen „Blauer Engel“. Pflanzenschutzmittel und damit auch Herbizide werden grundsätzlich nicht mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Der TÜV Rheinland erklärt zudem, dass die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln nicht zum Dienstleistungsportfolio des Unternehmens gehöre.

Expertin rät von chemischem Unkrautvernichter ab

„Verzichten Sie auf chemische Unkrautvernichter, denn harmlose Mittel gibt es nicht“, rät Langsdorf. „Die Produkte schaden Gesundheit und Natur, landen im Boden und im Wasser.“

Auch die Bezeichnung „mit Wirkstoffen aus der Natur“ bedeute nicht automatisch, dass ein Produkt harmlos sei. Solche Wirkstoffe könnten dennoch schädlich sein. Der Hinweis „nützlingsfreundlich“ wiederum beziehe sich häufig lediglich auf einzelne Arten. Die Umweltexpertin rät daher zu mechanischen Methoden wie Jäten oder Zupfen..

Frau kniet in einem Garten in Oldenburg und zupft Unkraut neben einem roten Eimer.
Anstrengend, aber immerhin nicht umweltschädlich: Unkraut zupfen.
Christin Klose/dpa-tmn

Wer trotzdem ein Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, sollte es nach Empfehlung der Verbraucherzentrale im stationären Fachhandel kaufen und unbedingt darauf achten, dass es zugelassen ist. Ob ein Produkt in Deutschland zugelassen ist und für welche Anwendungen es verwendet werden darf, kann in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überprüft werden.

Falscher Einsatz von Herbiziden kann bis zu 50.000 Euro kosten

Auf befestigten oder versiegelten Flächen wie Terrassen, Hofflächen und Einfahrten dürfen Herbizide ohnehin nicht eingesetzt werden. Dadurch sollen Gewässer und Grundwasser geschützt werden.

„Die unsachgemäße und unerlaubte Anwendung der Unkrautvernichter ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen bis zu 50.000 Euro Strafe“, warnt Langsdorf.

Verdächtige Angebote können gemeldet werden

Wer im Internet Werbung oder Angebote für mutmaßlich nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel entdeckt, kann diese über das Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen melden.

Auch die zuständigen Behörden sollten über verdächtige Biozide informiert werden. Zuständig sind die Pflanzenschutzdienste der jeweiligen Bundesländer.

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