EU stärkt Fluggastrechte ab 2027: Was sich für Passagiere ändert


Passagiere steigen in ein Flugzeug ein

Die EU will mit dem Gesetzespaket die Rechte von Fluggästen stärken

(Bild: MC MEDIASTUDIO/Shutterstock.com)

Nach mehr als 13 Jahren hat die EU ihre Fluggastrechtereform beschlossen. Wer vor allem profitiert – und wo manchen Kunden eine Verschlechterung droht.

Am 13. Juli 2026 haben die Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel der Reform der europäischen Fluggastrechte zugestimmt. Damit hat eine Überarbeitung, die mehr als 13 Jahre auf sich warten ließ und deren Verhandlungen mehrfach auf Eis lagen, ihre letzte formale Hürde genommen.

Für Reisende gelten die neuen Regeln voraussichtlich ab Mitte 2027 – Fluggesellschaften erhalten nach Inkrafttreten zunächst zwölf Monate Zeit zur Umsetzung, können die Änderungen aber auch früher anwenden.

Entschädigung: Drei-Stunden-Grenze bleibt

Ein zentraler Streitpunkt der Verhandlungen war die Frage, ab wann Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Die EU-Staaten hatten ursprünglich gefordert, die Schwelle auf vier Stunden anzuheben und die Beträge zu senken.

Deutschland stimmte diesem Vorschlag im Juni 2025 nicht zu. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, die bisherigen Bedingungen weitgehend beizubehalten – mit Erfolg.

Beschlossen ist nun: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird er weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung – vorausgesetzt, die Airline trägt die Schuld daran. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei bis zu 1.500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern sowie bei Flügen innerhalb der EU, und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern, sofern der Flug nicht ausschließlich innerhalb der EU stattfindet.

Neue Fristen für Airlines

Bislang fehlten in der EU-Verordnung konkrete Fristen dafür, wann und wie Airlines Passagiere über ihre Rechte informieren und Entschädigungen auszahlen müssen. Das ändert sich: Künftig müssen Fluggesellschaften Betroffene innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende elektronisch über ihre Ansprüche informieren und erläutern, wie diese geltend gemacht werden können.

Passagiere haben dann neun Monate Zeit, die Entschädigung zu beantragen. Die Airline muss daraufhin innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder schriftlich begründen, warum sie im jeweiligen Fall keine Entschädigung leistet.

Neu ist außerdem, dass künftig gesetzlich aufgelistet wird, welche Umstände als außergewöhnlich gelten – also solche, bei denen Airlines keine Schuld trifft und damit auch keine Entschädigung schulden.

Dazu zählen etwa randalierende Passagiere, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughafenpersonal und Bodenabfertigungsdiensten. Die Airline muss jedoch nachweisen, dass diese Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.

Neue Rechte für Familien

Zu den klaren Verbesserungen zählen neue Regelungen rund um Sitzplätze und Zusatzgebühren. Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig ohne zusätzliche Kosten neben ihren Eltern sitzen. Dasselbe gilt für Schwangere sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre jeweiligen Begleitpersonen.

Fluggesellschaften sind außerdem verpflichtet, Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos zu korrigieren und für bereits eingecheckte Passagiere einen Boardingpass ohne Extragebühr auszudrucken.

Darüber hinaus müssen Airlines den Ticketpreis künftig standardmäßig inklusive Handgepäck anzeigen, was den Preisvergleich erleichtern soll. Günstigere Tarife ohne Handgepäck dürfen aber weiterhin angeboten werden, sofern Passagiere freiwillig darauf verzichten.

Verpflegung, Unterkunft, Umbuchung

Bei längeren Wartezeiten am Flughafen werden die Ansprüche auf Versorgung klarer geregelt: Nach zwei Stunden haben Passagiere Anspruch auf Erfrischungen, nach drei Stunden auf eine Mahlzeit, danach jeweils nach weiteren fünf Stunden auf eine weitere Mahlzeit – maximal drei pro Tag.

Hinzu kommen ein Recht auf Internetzugang sowie mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen notwendig, müssen Airlines eine kostenlose Hotelunterkunft sowie den Transfer dorthin und zurück zum Flughafen organisieren. Kommt die Airline dem nicht nach, können Passagiere selbst eine angemessene Lösung suchen und die Kosten später erstattet bekommen.

Bei Flugausfällen haben Passagiere künftig in vielen Fällen das Recht auf eine anderweitige Beförderung – auch zu einem nahe gelegenen Alternativflughafen, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar per Bahn. Die Reisebedingungen müssen dabei vergleichbar sein: Wer einen Direktflug gebucht hat, kann nicht zu mehreren Anschlussflügen verpflichtet werden. Die Airline muss innerhalb von drei Stunden eine Alternative anbieten; tut sie das nicht, dürfen Passagiere selbst handeln.

Allerdings gibt es hier eine mögliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage: Die Erstattung ist künftig auf maximal das Vierfache des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt. Bisher war keine feste Obergrenze vorgesehen. Wer ein besonders günstiges Ticket hatte und am Tag des Ausfalls auf ein teures Ersatzticket angewiesen ist, könnte unter der neuen Regelung schlechter gestellt sein als zuvor.

Wer Hin- und Rückflug zusammen gebucht hat, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt, darf künftig dennoch den Rückflug antreten – ohne dass dafür eine Extragebühr fällig wird.

Wer in eine schlechtere Klasse umgebucht wird (sogenannter Downgrade), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des Ticketpreises erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Flugstrecke.

Geltungsbereich und freiwilliges EU-Siegel

Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abgehen – unabhängig davon, welche Airline den Flug durchführt. Bei Flügen, die außerhalb der EU starten und in der EU landen, gelten sie nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Neu eingeführt wird außerdem ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte, mit dem Airlines signalisieren können, dass für sie die EU-Vorschriften verbindlich gelten.

Parallel zur Fluggastrechtereform haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits im Juni 2026 auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt, die noch formell bestätigt werden müssen, aber zeitgleich in Kraft treten sollen.

Vorgesehen ist dabei unter anderem ein einheitliches Formular für Entschädigungs- und Erstattungsanträge. Zudem soll künftig klar gelten: Wird ein Flug annulliert, erhalten Passagiere den vollen Ticketpreis zurück – eine etwaige Vermittlungsgebühr von Online-Plattformen oder Reisebüros darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht einbehalten werden.