FAQ: Was wird aus der abschlagsfreien Frührente?
FAQ
Diskussion über Rentenpläne Was wird aus der abschlagsfreien Frührente?
Stand: 03.08.2026 • 13:38 Uhr
Nach Kritik der drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten am Rentenpaket der schwarz-roten Koalition ist eine Debatte über Nachbesserungen entbrannt. Es geht vor allem um die sogenannte Rente mit 63. Abschaffen oder doch nicht?
Die Ausgangslage
Die "Rente mit 63" ist längst keine Rente mit 63 mehr, sondern aktuell eine mit 64,5 Jahren - und doch ist sie Gegenstand politischen Streits geworden. Es geht um die Frage, ob die Ergebnisse der Rentenkommission - die die Abschaffung dieser abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren vorsehen - als Gesamtpaket noch einmal aufgeschnürt werden sollen.
Warum wird nun erneut über das Rentenpaket debattiert?
Die Regierungschefs Michael Kretschmer aus Sachsen, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen haben jüngst in einem gemeinsamen Papier erklärt, dass die Besonderheiten in Ostdeutschland stärker in die Debatte über die Renten- und Pflegereform einbezogen werden müssten. "Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren hat in unseren Ländern besonderes Gewicht, weil verhältnismäßig viele Menschen diese Anzahl an Beitragsjahren tatsächlich erreichen." Die drei CDU-Politiker fordern keinen Verzicht auf die Abschaffung der "Rente mit 63", aber Übergangsregeln. "Ohne Veränderungen werden wir bei der Renten- und der Pflegereform im Bundesrat nicht zustimmen können", sagte Kretschmer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Welche Positionen gibt es noch in der Rentendebatte?
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstützt die Position der ostdeutschen CDU-Regierungschefs. "Ich vertrete ganz klar die Auffassung, dass es bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren bleiben muss", sagte Schwesig im ZDF-Morgenmagazin. Davon profitierten "die Frauen und Männer, die von allen am längsten arbeiten und am längsten eingezahlt haben". Auch Schwesig sagte, von einem Ende der "Rente mit 63" wäre der Osten Deutschlands besonders betroffen. Dort arbeiteten überdurchschnittlich viele Menschen 45 Jahre oder länger.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig hingegen warnte die Koalitionsparteien davor, das Paket mit Expertenempfehlungen zur Rentenreform wieder aufzuschnüren. "Wenn wir jetzt einen Baustein hier rausziehen, dann fällt im Zweifel das gesamte Haus der Reform zu Boden", sagte Reddig im Deutschlandfunk. Dies gelte sowohl für Forderungen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren beizubehalten, als auch für den Wunsch, auf die weitgehende Abschaffung von beitragsfreien Minijobs zu verzichten. Wegen der "Wechselwirkungen" zwischen den Vorschlägen funktioniere das Paket nur im Ganzen. Der 31-jährige Reddig ist Vorsitzender der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion.
Die Linke fordert eine Ausweitung der abschlagsfreien Rente. "Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss frei über seinen Ruhestand entscheiden dürfen", sagte Parteichefin Ines Schwerdtner.
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sprach sich gegen die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 aus. Dieser Vorschlag widerspreche dem Respekt vor der Lebensleistung von Menschen, sagte die SPD-Politikerin Rehlinger der Funke Mediengruppe. "Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, verdient Respekt und eine würdige Rente."
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, brachte "mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung" ins Gespräch. Er denke zum Beispiel "an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie", sagte Wiese der Welt. Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt sind und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen für sich eingeplant haben. "Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten", sagte Wiese.
Was sagt die Wirtschaft dazu?
Bei vielen Wirtschaftsvertretern und Ökonomen waren die Rentenreformpläne der Bundesregierung trotz einiger Kritikpunkte auf grundsätzlich positive Resonanz gestoßen. Mit Blick auf die aktuelle Debatte um die Abschaffung der "Rente mit 63" betonte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, dass er diesen Punkt für unverzichtbar hält. Der Verzicht auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren sei finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform. "Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot", sagte Fratzscher der Rheinischen Post. Aus Sicht des Wirtschaftsforschers würde der Verzicht auf die Abschaffung der "Rente mit 63" in Zukunft zu einer noch stärkeren Umverteilung von Jung zu Alt und auch von Arm zu Reich führen. "Denn von der 'Rente mit 63' profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind", sagte er.
Wie reagiert die Bundesregierung?
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zeigte sich offen, noch einmal über das Rentenpaket zu sprechen: "Ich bin bereit, über alles zu reden", sagte Bas am Sonntag im ZDF-Sommerinterview. Sie betonte jedoch, dass sich SPD und Union auf das Maßnahmenbündel zur Rentenreform als Kompromiss insgesamt geeinigt hätten. Man solle nicht einzelne Bausteine aus dem Gesamtpaket herausnehmen. "Trotzdem, glaube ich, wird es um einzelne Punkte sicherlich im parlamentarischen Verfahren Diskussionen geben."
CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder äußerte sich kritisch zum Vorstoß der drei CDU-Kollegen aus Ostdeutschland. Man müsse aufpassen, nicht das gesamte Rentenpaket aufzuschnüren, sagte er im ARD-Sommerinterview. "Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet."
Was bedeutet "Rente mit 63" eigentlich?
Die "Rente mit 63" ist ein gebräuchlicher, aber nicht mehr ganz korrekter Begriff. Offiziell heißt sie: "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Die abschlagsfreie Rente können derzeit Menschen in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Dies galt ursprünglich ab einer Altersgrenze von 63 Jahren, diese steigt jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Denn so wie die allgemeine Altersgrenze ist auch die Grenze für diese Form der Frühverrentung angehoben worden. Für den Geburtsjahrgang 1961 beträgt der Grenzwert 64,5 Jahre.
Wie wird die frühere Rente ohne Abschläge genutzt?
Die abschlagsfreie frühere Rente nach 45 Beitragsjahren wird in den ostdeutschen Bundesländern etwas häufiger in Anspruch genommen als im Westen der Bundesrepublik. Wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen, ging 2025 fast jeder dritte Rentner oder jede dritte Rentnerin (32,8 Prozent) in den ostdeutschen Bundesländern inklusive Ost-Berlin früher in Rente. Im Westen nutzten 28 Prozent den als "Rente mit 63" eingeführten früheren Renteneintritt ohne Abschläge. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 28,3 Prozent. Das Problem: Sie ist sehr teuer. Nach Berechnungen von Wirtschaftsforschern des Instituts DIW würde die Rentenversicherung durch die Abschaffung langfristig rund zehn Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang sparen.
Was sieht die Rentenreform der Bundesregierung vor?
Ende Juni hatte eine von der Bundesregierung beauftragte Rentenkommission 33 Vorschläge vorgelegt. Dazu gehören neben der Abschaffung der vorgezogenen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte ("Rente mit 63") die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, eine kapitalgedeckte Rentenkomponente und Änderungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatten angekündigt, das Paket in Gänze umzusetzen. Ziel des Reformvorhabens ist es, die gesetzliche Rente auf Jahrzehnte hinaus sicher und bezahlbar zu machen. Und das, obwohl einer Person ab 67 im Jahr 2040 voraussichtlich "nur noch gut zwei Personen im Erwerbsalter gegenüberstehen", wie es in dem Bericht der Kommission heißt.
Wie geht es jetzt weiter?
Die parlamentarische Beratung und Verabschiedung soll nach der Sommerpause starten, also im September. Gut möglich, dass es dann noch zu Änderungen an dem Paket kommt. Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission gibt es noch nicht. Die Frage ist auch, welche Rolle die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin in der aktuellen Debatte spielen. Kanzler Merz will die Pläne möglichst bis zum Jahresende umsetzen.