Frankfurt hält Mieterschutzverordnung trotz Gerichtsurteil für wirksam


Stand: 22.08.2026, 06:00 Uhr

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Frankfurt hält den Mieterschutz trotz des Urteils zur Mieterschutzverordnung weiter für gewährleistet.

Frankfurt hält den Mieterschutz trotz des Urteils zur Mieterschutzverordnung weiter für gewährleistet. © Michael Brandt

Das Amtsgericht Frankfurt hatte die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung für unwirksam erklärt. Der Magistrat betont nun: Das Urteil gilt nur zwischen den Prozessparteien.

Frankfurt – Die Stadt Frankfurt sieht nach einem Urteil des Amtsgerichts zur hessischen Mieterschutzverordnung zunächst keine grundlegenden Auswirkungen auf den Mieterschutz in der Mainmetropole. Das Urteil wirke lediglich zwischen den Parteien des konkreten Rechtsstreits und hebe die Verordnung nicht allgemein auf, teilte der Magistrat in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion mit. Zur Einschätzung des Landes erklärte die Stadt knapp: „Der Magistrat hat dem nichts hinzuzufügen.“

Das Amtsgericht Frankfurt hatte am 10. Juni die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung in einem Verfahren für unwirksam gehalten. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Landesregierung bei der Verlängerung im November 2025 aktuelle Daten zur Lage auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigen müssen. Ein damals vorliegendes Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt war zu dem Ergebnis gekommen, dass Frankfurt die formalen Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr erfülle.

Das hessische Wirtschafts- und Wohnungsbauministerium hatte nach dem Urteil darauf verwiesen, dass die Entscheidung nur für die beteiligten Parteien gelte. Bei den städtischen Beratungs- und Informationsangeboten werde dennoch „auf mögliche Folgen des Urteils in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen hingewiesen“, heißt es in der Antwort des Magistrats.

Frankfurt setzt auf neue Verordnung

Keine Auswirkungen sieht die Stadt auf Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. „Das Urteil hat keine Auswirkungen“, erklärt der Magistrat. Die Vorschrift knüpfe „tatbestandlich nicht an die Mieterschutzverordnung an“, sondern diene als bundesrechtliche Regelung dem allgemeinen Schutz vor schädlicher Preisbildung.

Auch der neue Frankfurter Mietspiegel 2026 sei von der Entscheidung nicht betroffen. „Das Urteil hat keine Auswirkung auf den anerkannten qualifizierten Mietspiegel 2026 für die Stadt Frankfurt“, heißt es vom Magistrat. Mietspiegel seien ein eigenständiges Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete und „in ihrer Geschichte und in ihrer Anwendung nicht auf die Mietpreisbremse zu reduzieren“.

Zugleich steht die Stadt nach eigenen Angaben mit dem Land über eine neue Mieterschutzverordnung in Kontakt. Der Magistrat „begrüßt das Ziel, bis November 2026 eine neue Verordnung mit entsprechender Begründung der Gebietskulisse in Kraft zu setzen“.

Unabhängig davon will Frankfurt weitere Instrumente zum Schutz bezahlbaren Wohnraums nutzen. Dazu zählt die Stadt unter anderem soziale Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz, die Ferienwohnungssatzung, die Wohnraumförderung sowie den Erwerb von Belegungsbindungen. Zugleich wolle man dafür sorgen, „dass Mieterinnen und Mieter, Wohnungssuchende und Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbieter ihre Rechte und Pflichten im Mietverhältnis kennen“. Darin sieht der Magistrat „die Grundlage für faire und transparente Mietverhältnisse“.

Keine ordnungsrechtlichen Konsequenzen leitet die Stadt dagegen unmittelbar aus ihrem sogenannten Mietenmonitor ab. Im ersten Quartal 2026 waren im Rahmen des Projekts mehr als 7000 Wohnungsanzeigen auf auffällig hohe Mietforderungen untersucht worden. Bei fast der Hälfte lag die verlangte Miete nach früheren Angaben der Stadt um mehr als 30 Prozent über dem jeweiligen Vergleichswert.

Der Magistrat betont jedoch, der Mietenmonitor habe „dezidiert nicht zum Ziel, ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten“. Vielmehr handele es sich um eine Informationskampagne zur Stärkung des Verbraucherschutzes, die „das rechtssichere Handeln der Vertragsparteien“ stärken solle.