Fulda will KAV-Wahl wegen Briefwahl-Unregelmäßigkeiten wiederholen, Frankfurt nicht
Stand: 01.08.2026, 06:00 Uhr
Kommentare

In Fulda hat der Gemeindewahlleiter Strafanzeige wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl gestellt. Warum das in Frankfurt unterlassen wurde – und welche Folgen das hat.
Frankfurt – Wie ungewöhnlich sind die Stimmhäufungen bei Briefwählern unter anderem der Wahlliste „Ich bin ein Frankfurter“ (IBF) für einzelne Personen anderer Parteien bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zur Kommunalen Ausländervertretung (KAV)? Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen hatten von dort teils mehr als 6000 Stimmen (Stadtparlament) oder 2500 Stimmen (KAV) bekommen, bis zu 184-mal mehr als von ihren eigenen Parteien oder Communitys. „Das ist schon außergewöhnlich, und es gibt keinen plausiblen Grund“, antwortete Manfred Güllner, Gründer und Ex-Leiter des Berliner Sozialforschungsinstituts Forsa, dem Hessischen Rundfunk.
Und doch gibt es auch anderswo Auffälligkeiten: Auch in Fulda soll bei der Kommunalwahl im März nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Hier ging es um die Internationale Sozialdemokratische Liste (ISL), deren durchschnittliches Briefwahlergebnis 44 Prozent höher lag als das Urnen-Pendant. Bei allen anderen Parteien war das Verhältnis umgekehrt. Zudem ist in Fulda ein anonymes Schreiben eingegangen, „in dem der Vorwurf der Wahlmanipulation gegenüber einem Wahlbewerber erhoben wurde“, heißt es von der Stadt Fulda.
Empfehlung: Wahl wiederholen
Dem Gemeindewahlleiter reichte das, um „wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl zum Ausländerbeirat“ Strafanzeige zu stellen. Zudem untersuchte ein Wahlprüfungsausschuss die Ergebnisse und empfahl, die KAV-Wahl zu wiederholen. Mitte Mai stimmten die Stadtverordneten der Empfehlung zu, Mitte Juli wurde sie angeordnet. Noch bis Mitte August können die Beteiligten dagegen klagen, was laut der Stadt Fulda bisher noch nicht passiert ist. Wenn es dabei bleibt, muss die Wahl innerhalb von vier Monaten wiederholt werden.
In Frankfurt passierte nichts dergleichen, obwohl auch hier Urnen- und Briefwahlergebnisse teils deutlich auseinanderklaffen. Sowohl bei IBF, die beispielsweise in einem Wahlbezirk in Sossenheim 13,2 Prozent der Briefwahl-, aber weniger als 0,4 Prozent der Urnenwahlstimmen bekam. Als auch bei den unterstützten Kandidaten anderer Parteien, die neben ihren extrem hohen Briefwahlstimmen nur zwischen 0 und 13 Stimmen (Stadtparlament) beziehungsweise 0 und 3 Stimmen (KAV) von IBF-Urnenwählern bekamen.
Der Relevanz-Unterschied liege unter anderem in der Größe der Städte, heißt es aus dem Wahlamt. An der Fuldaer KAV-Wahl haben 252 Wähler teilgenommen, an der Frankfurter 26.725, an der Wahl zum Frankfurter Stadtparlament 254.377. Zudem seien, anders als in Fulda, keine konkreten Hinweise auf Wahlmanipulationen eingegangen. Die ehemalige Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner, die die Gültigkeitsempfehlung des Wahlvorstandes annahm und den Stadtverordneten kraft ihres Amtes vorschlug, die Wahl anzuerkennen, ergänzt: „Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit, dass Briefwahlunterlagen nicht von den zuständigen Wählern persönlich ausgefüllt werden.“ Praktisch seien das aber so wenige, dass sie insgesamt kein Problem darstellten.
Ob das so ist, scheint fraglich. So liegen zwischen der ersten Person, die bei den Grünen nicht mehr ins Stadtparlament einzog, und der ersten von den IBF-Briefwählern hochpanaschierten Kandidatin 4394 Stimmen. Ohne die 6071 IBF-Briefwählerstimmen säße jetzt also jemand anderes im Stadtparlament. Zur Erinnerung: Das gilt für mindestens zwei Personen bei den Grünen, eine bei der CDU und eine bei der SPD. Ohne einen Zusammenhang zu behaupten: Die Kampfabstimmung, aufgrund derer Kolja Müller im April Ursula Busch als SPD-Fraktionsführer ablöste, endete mit einer einzigen Stimme Unterschied.
Einer gibt nicht auf
Drei Personen haben gegen die Kommunalwahl Einspruch erhoben. Durch die Annahme der Wahl haben die Stadtverordneten die Einsprüche als unbegründet abgewiesen. Doch eine von ihnen gibt nicht auf: Der Frankfurter Rechtsanwalt Seyed Shahram Iranbomy hat vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt Frankfurt geklagt, weil sie nicht mit „gebotener Konsequenz“ gegen mögliche Fälschungen vorgegangen sei. „Wenn ein demokratisches Wahlverfahren durch Untätigkeit der Verantwortlichen angreifbar wird, erschüttert das das Vertrauen der Bürger in die Integrität der demokratischen Ordnung. Mein Ziel ist die Demokratisierung der Demokratie.“ Das Verfahren läuft noch.