Gefälligkeitsplanung? Warngau muss Grundstückskauf in Böttberg rückabwickeln


Stand: 16.10.2026, 07:00 Uhr

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Hat das Warngauer Rathaus nach 18 Jahren als Bürgermeister verlassen: Klaus Thurnhuber (FWG).

Das Vorhaben wurde in der Amtszeit von Warngaus Ex-Bürgermeister Klaus Thurnhuber begonnen. © THOMAS PLETTENBERG

Die Gemeinde Warngau hatte unter Ex-Bürgermeister Klaus Thurnhuber Bauland in Böttberg schaffen und nach dem Einheimischenmodell vergeben wollen. Jetzt hat sich das Vorhaben zerschlagen: Kommunalaufsicht und Rechtsanwälte hegen Zweifel an der städtebaulichen Motivation der Planung.

Warngau – Darf eine Gemeinde Grund kaufen, der dann nach dem Einheimischenmodell veräußert werden soll, und zugleich im Kaufvertrag fixieren, an welchen Einheimischen das Grundstück geht – ohne zuvor ein transparentes Vergabeverfahren durchgeführt zu haben? Rechtlich ist das problematisch, wie die von der Gemeinde Warngau beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Döring Spiess jetzt festgestellt hat. Die Prüfung erfolgte, nachdem ein Bürger im Beteiligungsverfahren Einwand erhoben hatte. Der 2025 zwischen der Gemeinde und dem Grundbesitzer geschlossene Kaufvertrag muss nun aufgelöst und die weitere Planung beendet werden. Die Vertragsparteien erhalten zurück, was sie eingebracht haben.

Wie eine Mitarbeiterin der Verwaltung in der jüngsten Gemeinderatssitzung schilderte, hatte die Gemeinde im Jahr 2025 in Böttberg ein Teilgrundstück eines 1500 Quadratmeter großen Areals gekauft, auf dem mithilfe einer Außenbereichssatzung drei jeweils 500 Quadratmeter große Bauparzellen entstehen sollten. Zwei davon wollte die Gemeinde nach dem Einheimischenmodell verkaufen.

Allerdings hatte sich die Gemeinde im Grundstückskaufvertrag dazu verpflichtet, eine der neu zu bildenden Parzellen an eine konkret benannte Familie zu verkaufen – obwohl die Kommunalaufsicht im Landratsamt am 26. Februar 2025 schriftlich darauf hingewiesen hatte, dass das rechtlich problematisch sei: „Bei einem Einheimischenmodell muss die Gemeinde die Grundstücke grundsätzlich in einem offenen und transparenten Verfahren vergeben“, so Landratsamtsprecherin Theresa Andrich. In einer zweiten Stellungnahme vom 5. Mai 2026 habe die Kommunalaufsicht ihre Bedenken bekräftigt. „Zudem bestanden anhand der vorliegenden Informationen Zweifel, ob die vorgesehenen Erwerber die geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen des Einheimischenmodells erfüllen“, so Andrich. „Eine vergünstigte Vergabe an Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wäre eine unzulässige Privilegierung.“

Außerdem werfe die Entstehungsgeschichte des Vorhabens Fragen auf. „Insbesondere ist zu prüfen, ob die Planung ausschließlich oder überwiegend aus städtebaulichen Gründen erfolgt ist oder ob private Interessen maßgeblich waren.“ In diesem Zusammenhang habe die Kommunalaufsicht die Gemeinde auf die Möglichkeit einer sogenannten „Gefälligkeitsplanung“ hingewiesen.

Dennoch stimmte der Gemeinderat der vergangenen Amtsperiode dem Kaufvertrag zu. „Wir wurden belogen und betrogen“, rechtfertigte sich Adolf Schwarzer (CSU). Harald Stanke (FWG) betonte, dass das Gremium mehrfach gefragt habe, ob das Vorhaben wirklich zulässig sei. Ihm sei versichert worden, dass alles seine Ordnung habe. „Darauf hat sich der alte Gemeinderat verlassen.“ Indirekt richteten sich die Vorwürfe gegen Ex-Bürgermeister Klaus Thurnhuber (FWG). Michael Spannring (Grüne) nahm ihn deshalb in Schutz: „Seine Absichten waren gut.“ Jedoch wolle er mündlichen Versicherungen künftig nicht mehr vertrauen.

Thurnhuber weist den Vorwurf, den Gemeinderat belogen zu haben, zurück: „Es war klar, dass das Vorhaben unter Vorbehalt steht, 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht.“ Er räumt jedoch ein: „Vielleicht habe ich aus meiner Emotion heraus die Chancen zu positiv dargestellt.“ Für junge Familien sei es schwierig, bezahlbaren Baugrund zu finden. Diesen habe er schaffen wollen.