Gegen China: EU plant mehr "Made in Europe" bei Staatsaufträgen
Reformvorschlag
Gegen China: EU plant mehr "Made in Europe" bei Staatsaufträgen
Die EU-Staaten geben jährlich rund 2,6 Billionen Euro für öffentliche Beschaffungen aus. Laut EU-Kommission sollen davon künftig gezielt europäische Unternehmen profitieren
Jakob Pflügl
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Allein in den ersten acht Monaten dieses Jahres erzielte China einen Exportüberschuss von rund 690 Milliarden Euro. Pekings Industrie überschwemmt die globalen Märkte mit Produkten – und das führt nun zunehmend zu Gegenreaktionen.
Während die US-Regierung unter Donald Trump bekanntlich auf hohe, breitflächige Zölle setzt, versucht es die EU-Kommission meist (noch) über Umwege. In einem neuen Gesetzgebungsakt stellte sie am Mittwoch Pläne für öffentliche Beschaffungen vor. Die Idee: Wenn Gemeinden, Länder und Staaten einkaufen, sollen dabei "Made in Europe"-Produkte Vorrang haben. Zwar spricht der Gesetzgebungsakt nicht explizit von China, es dürfte aber allen Beteiligten klar sein, wer (hauptsächlich) gemeint ist.
Billigster oder bester
Öffentliche Beschaffungen umfassen in der Europäischen Union jedes Jahr ein Volumen von rund 2,6 Billionen Euro, insgesamt machen sie etwa 15 Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung aus: von Bauaufträgen, Autos, Militärgütern, Medikamenten bis hin zu profaneren Dingen wie Kugelschreibern und Klopapier.
Bei den meisten dieser öffentlichen Aufträge ist es rechtlich notwendig, dass die Leistungen ausgeschrieben werden. Sprich: Unternehmen können ihre Angebote vorlegen, die öffentlichen Stellen müssen dann das beste davon auswählen. Das Problem dabei: In vielen Fällen kommt es auf den Preis an. Der Billigstbieter ist oft auch der Bestbieter, und da haben chinesische Anbieter mitunter die Nase vorn.
Der Vorschlag sieht nun vor, dass das beste "Preis-Qualitäts-Verhältnis" zur Standardvergabemethode gemacht wird, wobei die Qualitätskriterien grundsätzlich "mindestens 30 Prozent ausmachen" müssen, heißt es seitens der EU-Kommission. Auftraggeber können zudem – und da wird es interessant – Erwägungen der "europäischen Präferenz" berücksichtigen.
Internationale Pflichten
Dazu muss man wissen: Die EU ist Mitglied des Government Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation. Das GPA legt fest, dass Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten jeweils freier Zugang zu Ausschreibungen in anderen Ländern gewährleistet werden muss. Ausnahmen davon gibt es nur dann, wenn ein anderes Land den Zugang für EU-Unternehmen ebenfalls einschränkt. Die EU-Kommission kann laut der Verordnung einzelne Länder festlegen, bei denen das der Fall ist.
Im Gegensatz zu den USA ist China aktuell kein Mitglied des GPA. Üblicherweise haben chinesische Unternehmen allerdings Niederlassungen in der Europäischen Union, und als europäische Unternehmen dürfen diese Niederlassungen bei Ausschreibungen grundsätzlich nicht diskriminiert werden. Fraglich ist, wie man hier dem "Made in Europe"-Prinzip Rechnung tragen will. Oft stehen hinter einzelnen Produkten – man denke etwa an E-Autos – komplizierte Lieferketten, die sich nicht selten über mehrere Kontinente erstrecken.
In Österreich kam eine Analyse des Lieferketteninstituts ASCII jüngst zum Ergebnis, dass der Staat jährlich rund 67 Milliarden Euro für Beschaffungen ausgibt. Die Studie ließ allerdings offen, wie viel davon schon jetzt in die österreichische bzw. europäische Wertschöpfung fließt. Bei Tech-Konzernen gebe es zwar oft eine österreichische Niederlassung, die Wertschöpfung werde jedoch woanders generiert, erklärte Studienautor Klaus Friesenbichler bei einer Pressekonferenz. Um den Erfolg der Maßnahmen zu messen, müsste man daher wohl die Datengrundlagen verbessern.
Plan in Österreich
Der aktuelle Reformvorschlag der EU-Kommission könnte die Spannungen zu China weiter verschärfen, spiegelt aber gewissermaßen einen Paradigmenwechsel in der internationalen Handelspolitik wider. China und die USA setzen zunehmend auf wirtschaftliche Abschottung. In der Logik der internationalen Handelspolitik sieht sich die EU-Kommission in der Pflicht, nachzuziehen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) schlug in Österreich jüngst eine ähnliche Vorgangsweise vor. So soll es etwa eine "Made in Europe Declaration" geben, zu der sich öffentliche Auftraggeber wie staatliche Unternehmen "bekennen" sollen. Hattmannsdorfer will auch eine Reform des Bundesvergaberechts in die Wege leiten, damit bei Ausschreibungen neben dem Preis verstärkt Qualitätskriterien und Umweltaspekte eine Rolle spielen. Diese Reform dürfte aufgrund der geplanten EU-Vorgaben aber ohnehin notwendig sein. (Jakob Pflügl, 9.9.2026)
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