Geschlossenheit um jeden Preis: Die CDU und ihr absurder Kampf gegen Abweichler


Parlamentarische Freiheit bewährt sich gerade dort, wo ihr Gebrauch auf Widerstand trifft. Wenn ein Abgeordneter anders entscheidet, als seine Partei es verlangt, wenn eine geheime Wahl ein Ergebnis hervorbringt, das sich keiner Fraktion eindeutig zuordnen lässt. Darin liegt ein Grundprinzip parlamentarischer Demokratie. Das Mandat gehört dem Abgeordneten, nicht seiner Partei.

Die CDU in Sachsen-Anhalt stellt dieses Prinzip mittlerweile offen infrage, behandelt die Freiheit ihrer Abgeordneten wie einen Missstand, den es zu beheben gilt, und sendet damit ein fatales Signal.

Die Suche nach einem wasserdichten Alibi

Denn bei der für Dezember geplanten Wahl von Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten sollen die CDU-Abgeordneten geschlossen den Plenarsaal verlassen. Wer nicht wählen darf, kann nicht abweichen. Das ist die politische Logik dieses Vorhabens. Auslöser für diese zutiefst undemokratische Scharade waren die Wahl von Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten und Hans-Thomas Tillschneider zu dessen Stellvertreter. Anschließend stand der Verdacht im Raum, dass auch Christdemokraten für beide AfD-Kandidaten gestimmt haben. Belegt ist das nicht, beide Wahlen waren geheim.

Doch die CDU will eine solche Ungewissheit in Zukunft medienwirksam ausschließen können. Dafür soll die gesamte Fraktion der Wahl fernbleiben und der Partei dadurch ein wasserdichtes Alibi liefern. Entsprechend wird das freie Mandat wie eine Sicherheitslücke behandelt, die es zu schließen gilt. Koste es, was es wolle.

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Sachsen-Anhalt

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Dabei schützt eine geheime Wahl genau diese Möglichkeit. Ein Abgeordneter kann anders entscheiden, als seine Fraktionsführung es verlangt, ohne seine Stimme anschließend offenlegen zu müssen. Dieser Schutz verliert seinen Wert nicht dadurch, dass das Ergebnis der Parteiführung missfällt. Gerade dann muss er sich bewähren.

Die CDU kann Siegmund ablehnen und ihre Abgeordneten davon zu überzeugen versuchen. Sie muss aber aushalten, dass jemand ihrer Begründung nicht folgt. Andernfalls reduziert sie das freie Mandat auf die Freiheit, der Partei zuzustimmen.

Selbstverständlich können sich Abgeordnete aus eigener Überzeugung für einen Boykott entscheiden. Doch die erklärte Absicht dieses Auszugs ist, jeden Verdacht abweichender Stimmen auszuschließen. Die CDU trägt ihren Konflikt damit nicht aus. Sie beseitigt die Gelegenheit, bei der er sichtbar werden könnte.

CDU-Ministerpräsident Sven Schulze (r.) überreicht dem frisch gewählten Landtagspräsidenten Tobias Rausch (AfD) einen Blumenstrauß.

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© JAN WOITAS/AFP

Nicht einmal als Strategie gegen Siegmunds Wahl ist das überzeugend. In den ersten beiden Wahlgängen braucht er die Mehrheit aller Landtagsmitglieder. Ein Auszug der CDU verhindert mögliche Stimmen aus ihren Reihen, verändert aber die erforderliche Mehrheit nicht. Scheitern beide Wahlgänge und beschließt der Landtag keine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode, genügt im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dann könnte die CDU Siegmunds Wahl durch ihre Abwesenheit sogar erleichtern. Will sie gegen ihn stimmen, muss sie zurück in den Saal.

Spätestens dann ist die Fraktionsführung wieder darauf angewiesen, dass ihre Abgeordneten dem gemeinsamen Kurs folgen. Der Auszug löst also nichts. Er verschiebt das Problem und offenbart schon jetzt ein fatales Verhältnis zur parlamentarischen Freiheit. Was bleibt? Eine hilflose Entscheidung mit einem hohen politischen Preis.

Dass zugleich öffentlich von „Experten“ über die Abschaffung geheimer parlamentarischer Wahlen diskutiert wird, macht die Sache grundsätzlicher. Wer nach einem unerwünschten Ergebnis das Wahlgeheimnis infrage stellt, muss erklären, weshalb die Stimme plötzlich einem Namen zugeordnet werden soll. Geht es um öffentliche Rechenschaft oder darum, Abweichler identifizieren und unter Druck setzen zu können?

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Die CDU lässt sich auch bei dieser Debatte erneut von links und von der AfD zugleich in die Enge treiben. Linke Parteien können bereits den Verdacht möglicher CDU-Stimmen zum Druckmittel machen. Die AfD bekommt das Bild einer Union geliefert, die vor der Entscheidung aus dem Parlament flieht. Und die CDU richtet ihr Handeln danach aus, wie sie sich vor den Vorwürfen anderer schützen kann.

Eine eigenständige politische Kraft braucht einen Kurs, den sie ihren Wählern erklären und im Parlament vertreten kann. Die CDU präsentiert stattdessen ein Verfahren, mit dem sie nachweisen will, an einer entscheidenden Wahl nicht beteiligt gewesen zu sein.

Fakt ist: In Mecklenburg-Vorpommern haben die Wähler die ehemalige christdemokratische Volkspartei bereits ganz aus dem Landtag geschickt. Wer parlamentarische Verantwortung so bereitwillig räumt, braucht sich nicht zu wundern, wenn aus dem Auszug auf Zeit ein dauerhafter wird.

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