Heiraten wird teurer


Stand: 19.09.2026, 06:00 Uhr

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Das Bad Homburger Standesamt, am Schulberg 1, ist ein historisches Schulgebäude aus dem 18. Jahrhundert.

Das Bad Homburger Standesamt, Schulberg 1, ist ein historisches Schulgebäude aus dem 18. Jahrhundert. © cg

Das Stadtparlament Bad Homburg hat einer neuen Gebührensatzung zugestimmt. Besonders stark steigt der Preis für Trauungen außerhalb der Amtsräume und -zeiten.

Bad Homburg – Wer in Bad Homburg heiratet, hat außergewöhnlich schöne Trau-Orte zur Auswahl. Schon das Standesamt am Schulberg 1, für das während der regulären Öffnungszeiten auch keine zusätzliche Nutzungsgebühr bezahlt werden muss, ist ein hübsches historisches Schulhaus und Baudenkmal. Vielleicht werden sich künftig mehr Paare ganz einfach dort trauen lassen, denn die Gebührensätze, vor allem für „Eheschließungen außerhalb der Amtsräume“ und „außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten“, wie es in Behördendeutsch heißt, steigen kräftig.

Wer künftig also freitagnachmittags oder samstags im Louissaal des Landgrafenschlosses, im Kaiser-Wilhelms-Bad, im Dorischen Tempel (Gustavsgarten), in der Villa Wertheimber oder im Museum Gotisches Haus heiraten möchte, zahlt dafür eine Gebühr in Höhe von 250 Euro (bisher 105 Euro). Während der regulären Öffnungszeiten sind es 100 Euro (bisher 71    Euro).

Hinzu kommen aber in beiden Fällen noch Nutzungsgebühren von je 350 Euro für Louissaal (45 Sitzplätze), Kaiser-Wilhelms-Bad (35 Sitzplätze) und den Dorischen Tempel (33  Sitzplätze). Fürs Gotische Haus (keine Angaben zur Zahl der Sitzplätze) sind es sogar 500   Euro. Wer in der Villa Wertheimber heiratet, muss, laut Internetseite der Stadt, das gesamte Erdgeschoss für derzeit 1550 Euro pro Tag mieten. Dort gibt es, auf 307 Quadratmetern, Platz für maximal 94 Personen (bei Reihenbestuhlung).

Für Trauungen im Standesamt (25 Sitzplätze) dagegen steigt die Gebühr nur von 47 auf 50 Euro. Wer dort freitagnachmittags oder samstags heiraten möchte, zahlt 110 statt wie bisher 71 Euro. Hinzu kommen in allen Fällen noch 30 Euro Reservierungsgebühr im Traukalender. Der Grund: Vor allem bei besonders begehrten Terminen reservieren manche Paare einen Termin in unterschiedlichen Gemeinden und sagen dann kurzfristig ab. Andere interessierte Paare müssten in solchen Fällen unnötigerweise abgewiesen werden.

Mit den neuen Gebühren weicht die Stadt Bad Homburg von den bisher angewandten Gebührensätzen der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ab. Die bisherigen Gebührensätze deckten den Aufwand aber nicht mehr in wirtschaftlich vertretbarem Umfang ab, heißt es seitens der Stadt in der entsprechenden Beschlussvorlage, der das Stadtparlament am 10. September zugestimmt hat. Daher erlasse die Stadt nun ihre eigene „Gebührensatzung für das Personenstandswesen“.

Weiter hieß es in der Begründung zu der Vorlage, dass Paare immer höhere Anforderungen an das Standesamt stellten („Wunsch nach persönlich gestalteten Trauansprachen, Trauungen an Samstagen und in den Abendstunden“). Zudem gebe es eine große Nachfrage nach besonderen Trauorten, „in welchen Ambientetrauungen angeboten werden können“. Dadurch entstehe „ein erhöhter Verwaltungs-, Sach- und Personalaufwand“, der zeit-, aber auch kostenintensiv sei. „Die außerhalb liegenden Trauorte müssen angefahren werden, wodurch ein deutlicher Mehraufwand durch die Fahrt- und Rüstzeit (Vor- und Nachbereitung der Trauungen) für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten entsteht.“ Auch erhöhten sich „die Sachkosten der einzelnen Trauorte durch Blumenschmuck, Dekoration und Bestuhlung“.

Auch wenn das mit einer Heirat nicht direkt etwas zu tun hat, taucht trotzdem auch die Änderung des Vornamens in der neuen Bad Homburger Gebührensatzung auf. Bisher kostete das 100 Euro. Nun werden 250 Euro verlangt.

Die Gebührenordnung berücksichtige „sowohl die gestiegenen Aufwände als auch das berechtigte Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer modernen, serviceorientierten Verwaltung“, heißt es noch in der Begründung. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Für weitere Amtshandlungen, die von der neuen Bad Homburger Gebührensatzung der Stadt Bad Homburg für das Personenstandswesen nicht erfasst sind, bleiben die Gebührensätze des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport gültig.

Neuer Vorname kostet 250 Euro

Wer seinen Vornamen geändert haben möchte, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Die Gebühr erhöht sich mit der neuen „Gebührensatzung der Stadt Bad Homburg für das Personenstandswesen“ von 100 auf 250 Euro. In der Liste der Gebührensätze des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport gibt es dafür Spielraum: Zwischen 28 und 560 Euro können verlangt werden. Vornamen dürfen nur aus wichtigem Grund geändert werden. Für Mädchen und Frauen sind nur weibliche Vornamen möglich. Jungen und Männer dürfen nur männliche Vornamen erhalten, allerdings dürfen sie zusätzlich den Namen „Maria“ tragen. Vornamen von Kindern zwischen einem und 16  Jahren sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden. Details regelt die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndVwV).