Kindeswohlgefährdung im Kreis Northeim: 32 akute Fälle in der Statistik
Stand: 16.09.2026, 19:00 Uhr
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Die Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen ist um 11,3 Prozent gestiegen. Nun liegen auch aktuelle Daten für den Kreis Northeim vor.
Northeim, Kreis – Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2025 erheblich mehr Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachgehen müssen als noch ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen liegt der Zuwachs bei 11,3 Prozent. Auch für den Kreis Northeim wurden aktuelle Zahlen veröffentlicht.
Landesweit führten die Ämter im Jahr 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches durch. Bei einem solchen Verfahren wird geprüft, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut oder möglicherweise gefährdet ist. Ein Jahr zuvor hatte die Zahl noch bei 20.066 Verfahren gelegen – die Zahl dieser Prüfungen hat in Niedersachsen also merklich zugenommen. In 4.803 Verfahren bestätigte sich am Ende eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung, was einem Anteil von 21,5 Prozent aller Prüfungen entspricht.
Kindeswohlgefährdung im Kreis Northeim: 32 akute Fälle unter 327 Verfahren
Im Kreis Northeim wurden im Jahr 2025 insgesamt 327 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung abgeschlossen. Betroffen waren dabei 168 Jungen und 159 Mädchen. In 32 Fällen kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass eine akute Kindeswohlgefährdung vorlag, in 44 Fällen wurde eine latente Gefährdung festgestellt. Bei 98 Verfahren sahen die Verantwortlichen keine Gefährdung, aber einen Hilfebedarf. In 153 Fällen ergab die Prüfung laut den Daten weder eine Kindeswohlgefährdung noch einen weiteren Hilfebedarf.
Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen: Die Zahlen im Überblick
Für das gesamte Land verzeichnet die Statistik 2.273 akute sowie 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen. Jungen und Mädchen waren dabei in vergleichbarem Umfang betroffen. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 aus dem Land Niedersachsen im Überblick:
| Kindeswohlgefährdungen insgesamt | 22.338 |
| davon männlich | 11.907 |
| davon weiblich | 10.431 |
| akute Kindeswohlgefährdungen | 2.273 |
| latente Kindeswohlgefährdungen | 2.530 |
| keine Kindeswohlgefährdungen, aber Hilfebedarf | 7.619 |
| keine Kindeswohlgefährdungen und kein Hilfebedarf | 9.916 |
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025
Auf Mädchen entfielen 2.323 Fälle, auf Jungen 2.480. Ein großer Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen lebte zum Zeitpunkt der Prüfung in der Familie. Von 21.872 Minderjährigen wohnten 10.522 bei beiden Elternteilen, 7.356 bei einem alleinerziehenden Elternteil und 3.520 bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Ein ähnliches Muster zeigt sich bei den bestätigten Fällen: Von den 4.803 Verfahren mit festgestellter akuter oder latenter Gefährdung betrafen 2.086 Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten. 1.724 Minderjährige wohnten bei einem alleinerziehenden Elternteil, weitere 654 bei einem Elternteil mit Partnerin oder Partner.
Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen nach Alter
| Kindeswohlgefährdungen insgesamt | 22.338 (akut 2.273) |
| unter 3 Jahren | 3.787 (akut 471) |
| 3 bis unter 6 Jahren | 3.935 (akut 367) |
| 6 bis unter 10 Jahren | 5.429 (akut 500) |
| 10 bis unter 14 Jahren | 5.029 (akut 507) |
| 14 bis unter 18 Jahren | 4.158 (akut 428) |
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025
Vernachlässigung als häufigster Grund: Zahl der Prüfverfahren in Niedersachsen steigt
Als Grund für eine festgestellte Gefährdung gaben die Jugendämter am häufigsten Vernachlässigung an. Bei akuten Kindeswohlgefährdungen wurde dieser Grund 1.254 Mal vermerkt, bei latenten Gefährdungen 1.543 Mal. Meist ging die Gefährdung überwiegend von der Mutter oder vom Vater aus: In 2.145 Fällen wurde die Mutter als Hauptverursacherin genannt, in 1.437 Fällen der Vater. Nicht jede Prüfung endete mit einer festgestellten Gefährdung. In 7.619 Verfahren sahen die Ämter keine Gefährdung, wohl aber einen weiteren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für Kinder, Jugendliche oder Familien. Auch dieser Wert legte zu: 2024 waren es 6.946 Fälle, was einem Anstieg von 9,7 Prozent entspricht. In den restlichen 9.916 Verfahren stellten die Jugendämter weder eine Kindeswohlgefährdung noch einen zusätzlichen Hilfebedarf fest.
Daten des Statistischen Landesamtes: Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Kind gefährdet sein könnte, ist das zuständige Jugendamt zu einer Gefährdungseinschätzung nach Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Mehrere Fachkräfte schätzen dabei gemeinsam ein, wie hoch das Risiko für das Kind oder den Jugendlichen ist. Von einer Kindeswohlgefährdung ist die Rede, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes erheblich geschädigt ist oder eine solche Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Hinzu kommt, dass die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern oder ein Elternteil – die Gefahr nicht ausreichend abwenden können oder wollen. Für die Statistik übermitteln die zuständigen Stellen jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung als einzelnen Datensatz an die Statistischen Ämter des jeweiligen Berichtsjahres.