Mordprozess Fabian: Angeklagte schreit Schwester an, Zweifel am rekonstruierten Tathergang
Der Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow ist am 6. und 7. August 2026 nach einer vierwöchigen Unterbrechung fortgesetzt worden. An den beiden Verhandlungstagen beschäftigte sich das Gericht sowohl mit dem Verhalten der Angeklagten Gina H. als auch mit Fabians familiärem Umfeld und bislang offenen Fragen zur Rekonstruktion des Tattages.
Schwester beschreibt Angeklagte als aufbrausend
Am 20. Verhandlungstag sagte die jüngere Schwester von Gina H. aus. Obwohl sie als nahe Angehörige von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen durfte, entschied sie sich für eine Aussage.
Die Zeugin beschrieb ihre Schwester als schnell aufbrausend, beleidigend und stark auf Aufmerksamkeit bedacht. Zugleich wurde deutlich, dass das Verhältnis zwischen beiden seit Jahren belastet ist und kaum noch Kontakt besteht. Auch innerhalb der weiteren Familie gibt es offenbar länger andauernde Konflikte.
Mordprozess
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Während der Aussage kam es zu einem lautstarken Zwischenruf der Angeklagten. Der Vorsitzende Richter griff ein und unterband weitere direkte Wortwechsel zwischen den Schwestern.
Der ursprünglich ebenfalls als Zeuge geladene Großvater von Gina H. machte dagegen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger Gebrauch. Welche Fragen das Gericht an ihn richten wollte, blieb damit zunächst unbeantwortet.
BKA analysiert Tausende Nachrichten
Ein weiterer Schwerpunkt des 6. August war die Kommunikationsanalyse eines Sachverständigen des Bundeskriminalamts. Untersucht worden waren Tausende Text- und Sprachnachrichten zwischen Gina H. und Fabians Vater.
Nach Einschätzung des Experten lassen die Nachrichten ein starkes Bedürfnis der Angeklagten nach Kontrolle, Aufmerksamkeit und Bestätigung erkennen. In der Kommunikation hätten sowohl Fabian als auch der Sohn von Gina H. vergleichsweise wenig Raum eingenommen. Fabians Mutter und andere Angehörige seien teilweise als störend wahrgenommen worden.
Die Angeklagte und ihr Anwalt Thomas Löcker sitzen im Verhandlungssaal des Landgerichts Rostock vor dem Beginn der Fortsetzung des Verfahrens wegen Mordes im Fall Fabian.
© Danny Gohlke/dpa
Der Sachverständige stellte zugleich keinen vollständigen Wechsel des Kommunikationsstils nach Fabians Verschwinden fest. Einzelne Reaktionen erschienen ihm dennoch auffällig. Dazu gehörte demnach, dass Gina H. am Tag des Verschwindens verstärkt nachgefragt haben soll, weshalb Fabians Vater besorgt sei.
Verteidigung hinterfragt den Zeitablauf
Am 21. Verhandlungstag, dem 7. August, rückten stärker die zeitliche Rekonstruktion und mögliche Lücken in den Ermittlungen in den Mittelpunkt. Die Verteidigung regte weitere Beweiserhebungen zu Fahrzeugbewegungen, Funkzellendaten und den Tagesabläufen mehrerer Beteiligter an.
Dabei geht es unter anderem um das Bewegungsprofil eines Fahrzeugs sowie um den Aufenthaltsort eines Bekannten der Angeklagten. Auch der Tagesablauf von Fabians Vater soll nach dem Willen der Verteidigung erneut überprüft werden. Mögliche Erkenntnisse könnten sich aus Angaben seines Arbeitgebers und eines Kollegen ergeben.
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Mit diesen Anträgen beziehungsweise Anregungen stellt die Verteidigung Teile des bislang angenommenen Ablaufs infrage. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass eine konkrete andere Person unter Tatverdacht steht. Zunächst muss das Gericht entscheiden, welche zusätzlichen Beweise erhoben werden und ob diese neue Erkenntnisse liefern können.
Fabians Großmutter sagt emotional aus
Zu den Zeugen des zweiten Verhandlungstages gehörten Fabians Großmutter mütterlicherseits und deren Lebensgefährte. Die Großmutter erinnerte sich sichtbar bewegt an ihren Enkel und beschrieb ihn als aufgewecktes, hilfsbereites und lebensfrohes Kind. Ihre Aussage musste zwischenzeitlich unterbrochen werden, weil sie von Emotionen überwältigt wurde.
Zur Sprache kam auch Fabians Verhältnis zu seinem Vater. Dieses scheint zeitweise schwierig gewesen zu sein: In einer Phase soll Fabian keinen Kontakt zu Matthias R. gewollt haben. Diese Zeit soll in eine früher schon im Prozess zur Sprache gekommene Phase gefallen sein, als Fabian offenbar Zeuge von Gewalttätigkeit von Matthias R. gegenüber seiner damaligen Freundin Gina H. wurde.
Reitvideos sorgen für unterschiedliche Bewertungen
Das Gericht befasste sich außerdem mit Videoaufnahmen eines Reittrainings vom 9. Oktober 2025. Darauf soll Gina H. laut und teilweise grob auf ein Pferd reagiert haben.
Einen Tag später, am 10. Oktober, soll sie laut Anklage Fabian aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt haben und ihn an einem Tümpel bei Klein Upahl ermordet haben. Bis zu einer Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung.
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Die Reitvideos wurden offenbar herangezogen, um das Verhalten der Angeklagten in Konflikt- und Belastungssituationen zu beurteilen. Ihr Verteidiger widersprach einer negativen Interpretation und bezeichnete das Vorgehen aus reiterlicher Sicht als gerechtfertigt.
Erklärung der Angeklagten angekündigt
Nach den beiden Verhandlungstagen pausiert der Prozess erneut bis zum 24. August 2026. Für diesen Termin ist eine Einlassung von Gina H. angekündigt. Es wird erwartet, dass sie sich zu den Vorwürfen äußert, anschließend aber möglicherweise nur wenige oder keine Fragen beantwortet.
Von besonderem Interesse wird sein, ob ihre Erklärung die offenen Fragen zum zeitlichen Ablauf, zu ihren Kontakten am Tag von Fabians Verschwinden und zu den vom BKA als auffällig bewerteten Nachrichten beantwortet.
Diskussionen in sozialen Netzwerken und True-Crime-Foren konzentrieren sich unterdessen stark auf das Auftreten der Angeklagten, ihre Körpersprache und mögliche psychologische Motive. Eigenständig überprüfbare Augenzeugeninformationen sind daraus bislang nicht hervorgegangen.
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