So will Hessen den Ausfall von Schulunterricht erfassen lassen
In der dritten und vierten Kalenderwoche nach dem Ende der Sommerferien soll der Unterrichtsausfall an den hessischen Schulen erfasst werden. Das hat Kultusminister Armin Schwarz (CDU) angekündigt. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Landtag erklärt er, dass die Schulen nur „mit absolut notwendigen Erhebungen belastet werden“ sollten.
Vor diesem Hintergrund werde der Unterrichtsausfall „mittels einer Stichprobe und digitalisiert“ erfasst. Das dafür vorgesehene Online-Umfragetool sei „bewusst bürokratiearm gestaltet“. Es sei sichergestellt, dass die Stichprobe methodisch belastbar sei, die Schulen technisch und organisatorisch gut eingebunden seien und die Erhebung mit möglichst geringem Aufwand für Schulleitungen und Lehrkräfte in den Alltag integriert werden könne.
Was „ersatzloser Unterrichtsausfall“ bedeutet
So sollten für die Schulen stabile organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen und möglichst geringe Belastungen entstehen. Für die Erhebung definiert der Kultusminister den Begriff „ersatzloser Unterrichtsausfall“.
Es sind die Stunden, die überhaupt nicht stattfinden oder in denen die Schüler lediglich beaufsichtigt werden. Wenn zum Beispiel anstelle von Deutsch Unterricht in Englisch stattfinde, soll das nicht als Unterrichtsausfall gelten.
Das Ministerium werde die Schulen und die staatlichen Schulämter rechtzeitig über die geplante Erhebung informieren, so Schwarz. Wie er weiter erläutert, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Ausfälle von Lehrkräften aufgrund langfristiger Erkrankungen sowie von Mutterschutz und Elternzeit adäquat zu kompensieren.
Falle an einer Schule eine Lehrkraft aufgrund von Krankheit, wegen der Elternzeit oder Mutterschutz aus, bestehe die Möglichkeit, den Ausfall durch einen befristeten Vertretungsvertrag bis zur Rückkehr der Lehrkraft auszugleichen.
Digitales Erfassungssystem sollte schon 2023/2024 eingeführt werden
Auch könnten im Rahmen von sogenannten Elternzeitleerstellen neue Lehrkräfte unbefristet eingestellt werden. Um kurzfristige Abwesenheiten durch Vertretungskonzepte zu kompensieren, stünden den Schulen im Rahmen der „verlässlichen Schule“ Ressourcen zur Verfügung.
Daniel May, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der Grünen, zeigt sich mit der Antwort des Kultusministers auf seine Anfrage unzufrieden. Im Gegensatz zu den meisten seiner Amtskollegen in den anderen Bundesländern wisse Schwarz nach wie vor nicht, wie viel Unterricht an Hessens Schulen ausfalle, „und er arbeitet nach Leibeskräften daran, dass das auch so bleibt“.
Schon direkt nach seinem Amtsantritt habe der Kultusminister die Einführung eines digitalen Erfassungssystems „kassiert“, das zu den Zeiten der schwarz-grünen Koalition bereits von seinem Amtsvorgänger Alexander Lorz (CDU) entwickelt worden sei und eigentlich zum Schuljahr 2023/2024 flächendeckend an den Start habe gehen sollen.
Grüne kritisieren Zeitraum der Stichprobe und unbeantwortete Fragen
Jetzt zögere Schwarz auch die von ihm für das zurückliegende Schuljahr angekündigte stichprobenartige Erhebung immer weiter raus. May kritisiert, dass dafür nun die dritte und die vierte Woche nach den Sommerferien ausgewählt worden seien.
Dies sei ein Zeitraum, in dem erfahrungsgemäß eher wenige Menschen wegen Krankheit ausfielen. „Was für ein praktischer Zufall“, so Mays ironische Anmerkung. Er bemängelt außerdem, dass Schwarz viele seiner Fragen nicht beantwortet habe.
So lasse er zum Beispiel offen, wie viele und welche Schulen an der Erhebung teilnähmen und wie sie ausgewählt würden. Weil der Minister derartige Punkte in seiner Antwort ignoriert habe, hätten die Grünen eine neue Anfrage gestellt.