NDB veröffentlicht Dossier zu KZ-Arzt Josef Mengele


NS-Kriegsverbrecher Nachrichtendienst veröffentlicht Dossier zu KZ-Arzt Josef Mengele

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Der berüchtigte KZ-Arzt Josef Mengele, der im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau grausame medizinische Experimente an Menschen durchführte, beschäftigt die Behörden bis heute. Mengele gelang nach Kriegsende die Flucht nach Südamerika. 1979 ertrank er bei einem Badeunfall in Brasilien.

Die Veröffentlichung des Dossiers über den «Todesengel von Auschwitz» ist das Resultat eines juristischen Tauziehens. Ursprünglich hatte der Polizeidienst der Bundesanwaltschaft – eine Vorgängerorganisation des NDB – das Dossier angelegt und 2001 dem Bundesarchiv übergeben. Da die Akten einer erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071 unterstehen, lehnte der NDB Gesuche um Einsichtnahme in der Vergangenheit regelmässig ab, zuletzt im Februar 2026.

Vier Männer in militärischen Uniformen stehen im Freien und sprechen miteinander.
Legende:

SS-Offiziere in der Nähe von Auschwitz, Polen. Josef Mengele ist der zweite von links. Bild von 1944.

Keystone/AP Photo/USHMM

Gegen diesen ablehnenden Entscheid wehrte sich der Historiker Gérard Wettstein mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Zuge des Verfahrens stellte sich heraus, dass das Mengele-Dossier unter einen Bundesratsbeschluss aus dem Jahr 2001 fällt. Dieser regelt die Unterlagen der sogenannten «Bergier-Kommission» (Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg) und schreibt für diese Dokumente eine besonders liberale Einsichtpraxis vor.

Da das Dossier im Archiv nicht entsprechend gekennzeichnet war, war dies dem NDB zuvor nicht bewusst, wie die Behörde schreibt. Im Mai 2026 kündigte der Geheimdienst schliesslich eine Wiedererwägung an, die nun in der Freigabe des Dossiers mündete.

Schwärzungen «wegen Quellenschutz»

Um den Prozess für alle Beteiligten zu vereinfachen, habe sich der NDB gegen eine Einzelfall-Einsicht vor Ort und für eine direkte Publikation im Internet entschieden.

Ganz unzensiert sind die Dokumente allerdings nicht: Einzelne Stellen wurden geschwärzt. Laut NDB wurden diese Zensuren aber «auf ein Minimum beschränkt». Geschützt würden damit, Personendaten von ehemaligen und aktiven Angestellten der Bundesverwaltung mit NDB-Bezug, Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen, sowie private Drittpersonen.

Historiker Wettstein prüft Beschwerde

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Der Berner Historiker Gérard Wettstein, der das Verfahren ins Rollen gebracht hat, zeigt sich in einer Stellungnahme enttäuscht. Dass das Dossier nur mit Schwärzungen im Internet veröffentlicht wird, anstatt es Forschenden unzensiert freizugeben, sei «nicht nachvollziehbar». Eine Geheimhaltung über 80 Jahre nach Kriegsende widerspreche der Wissenschaftsfreiheit und schade dem Ruf der Schweiz.

Wettstein begründet seine Forderung nach vollständiger Offenlegung unter anderem mit der Schwere von Mengeles Verbrechen und der Rolle der Schweiz: Der KZ-Arzt soll in den 1950er-Jahren Schweizer Ferienorte besucht haben. Die Schwärzungen erweckten den Eindruck einer «unprofessionellen Überwachung». Zudem verweist Wettstein auf das historische Sonderrecht der Bergier-Kommission, das eine liberale Praxis vorschreibe. Wettstein kritisiert die «staatliche Zensurschere» und erwägt, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

Die historische Nachvollziehbarkeit der Abläufe bleibe trotz der Schwärzungen vollumfänglich gewährleistet, betont der NDB. Das Originaldokument verbleibt unverändert im Bundesarchiv.

NDB überprüft seine Archivpraxis generell

Der Fall Mengele hat beim Nachrichtendienst grundsätzlich etwas ins Rollen gebracht. Der NDB nimmt den Vorfall zum Anlass, seine bisherige, meist sehr zurückhaltende Praxis bei der Freigabe von Archivdokumenten grundlegend zu überprüfen. Diese Arbeiten, bei denen auch das Bundesarchiv miteinbezogen wird, sind derzeit im Gang.

Das freigegebene Dossier kann direkt auf der Website des NDB heruntergeladen werden.

Info 3, 10.9.2026, 12 Uhr ;  srf/lehl;barj;weds