Von Marokko nach Ceuta: Migrationsexpertin ordnet die Lage ein
Spanische Exklave Ceuta: An der Grenze der europäischen Migrationspolitik
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Die Ereignisse in Ceuta zeigen, wie schnell sich die Lage an Europas Aussengrenzen zuspitzen kann. Innert 24 Stunden haben die spanischen Behörden rund 50'000 Menschen aufgegriffen, das Militär wurde aufgeboten. Welche Rechte haben die Menschen, die ankommen? Und welche Schlüsse lassen sich daraus für Europas Migrationspolitik ziehen? Migrationsexpertin Barbara von Rütte ordnet ein.
Barbara von Rütte
Assistenzprofessorin für Migrationsrecht
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Barbara von Rütte ist Assistenzprofessorin für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Migrationsrecht am Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern.
SRF News: Was waren Ihre Gedanken, als Sie von den aktuellen Geschehnissen in Ceuta gehört haben?
Barbara von Rütte: Die Tatsache, dass es in dieser Region zu Grenzübertritten kommt, ist nicht neu. Doch ich war überrascht, dass es in relativ kurzer Zeit zu einem so grossen Thema geworden ist. Gerade diese Woche wurde noch über die tiefen Anlandungszahlen in Europa gesprochen. Das zeigt, wie volatil diese Statistiken sind und wie schnell Veränderungen in der Praxis, wie im Falle eines Gerichtsurteils, den Status quo verändern können. Gleichzeitig zeigt es die Bedeutung der Transitstaaten für die Frage, wie viele Menschen letztlich nach Europa gelangen.
Urteil des spanischen Höchstgerichts zu Rückführungen
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Das spanische Höchstgericht entschied mit einem Urteil vom 29. Juni 2026: Die sogenannte «sofortige Zurückweisung» («devolución en caliente») darf nur angewendet werden, wenn Menschen versuchen, eine physische Grenzanlage zu überwinden. So beispielsweise die Zäune rund um die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla.
Das Meer gilt nach Auffassung des Gerichts nicht als solche Grenzbarriere. Menschen, die eine spanische Exklave schwimmend erreichen, dürfen deshalb nicht direkt nach Marokko zurückgebracht werden. Stattdessen müssen die Behörden ein reguläres Verfahren durchführen. Dazu gehören die Identifizierung der Person, eine individuelle Prüfung des Falls, rechtliche Unterstützung sowie die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, bevor über eine Rückführung entschieden wird.
Wie aussergewöhnlich ist es, dass Spanien nun auch das Militär hinzuzieht?
Die Kontrolle der europäischen Grenzen und Aussengrenzen ist primär Sache der Mitgliedstaaten. Ob dabei der Grenzschutz oder das Militär eingesetzt wird, ist eine Frage des nationalen Rechts. Die EU unterstützt mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex. Sie verfügt über Mittel, Personal und Technologien, mit denen sie die Grenzkontrolle unterstützt.
Die aktuelle Reform des europäischen Asylsystems zeigt, dass das Pendel im Moment eher zugunsten der Migrationskontrolle ausgeschlagen hat.
Diese Organisation hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Das zeigen Beispiele wie Griechenland, Italien oder auch Grenzüberschreitungen aus Belarus. Eine zunehmende Militarisierung der EU-Aussengrenzen ist also zu beobachten. Der Einsatz des Militärs in diesem Fall passt in diese Entwicklung.
Wie lässt sich denn das Spannungsfeld zwischen Grenzschutz und Menschenrechten einordnen?
Das internationale Menschenrechtssystem verbietet es, Menschen in ihr Herkunftsland zurückzuschicken, wenn dort Folter oder menschenrechtswidrige Behandlung droht. Daher müssen Menschen, die Schutz suchen, auch Zugang zu einem individuellen Verfahren haben. Dieses Spannungsfeld ist zentraler Bestandteil der politischen Debatte in der EU. Die aktuelle Reform des europäischen Asylsystems zeigt, dass das Pendel im Moment eher zugunsten der Migrationskontrolle ausgeschlagen hat. Denn die neuen Regelungen haben die Möglichkeiten der Staaten zur Migrationskontrolle zulasten der Rechte schutzsuchender Menschen ausgebaut.
Welche Rechte haben die Menschen, die jetzt in Ceuta angelangt sind?
Sie sollten Zugang zu einem Schutzverfahren erhalten. Sie dürfen zudem nicht ohne Weiteres über längere Zeit inhaftiert werden und sollten auch alles erhalten, was für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist. Die EU-Grundrechtecharta enthält sogar ein ausdrückliches Recht auf Asyl, das über die Europäische Menschenrechtskonvention hinausgeht.
Zehntausende Migrantinnen und Migranten sind in den letzten Tagen von Marokko aus in die Exklave Ceuta gelangt.
AP Photo/Antonio Sempere
Gleichzeitig muss man berücksichtigen, dass es sich um eine Extremsituation handelt. Ceuta ist sehr klein. Mehrere Tausend Ankünfte innert kurzer Zeit stellen die Infrastruktur vor enorme Herausforderungen und beeinflussen den Handlungsspielraum des Staates. Hinzu kommt, dass seit dem 12. Juni 2026 die sogenannte Krisenverordnung der EU gilt. Sie erlaubt es den Mitgliedstaaten, bei Massenankünften Verfahren zu beschleunigen und bestimmte Rechte der betroffenen Menschen einzuschränken.
Das Gespräch führte Vanessa Ledergerber.
SRF 4 News, 31.07.2026, 16:07 Uhr ; srf/faes;baus;liea