Transfrau wird verlegt in Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin fordert Gesetzesnachschärfung


Beate Meißner (CDU), Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz von Thüringen, spricht in der Sitzung des Thüringer Landtages. Auf der Tagesordnung steht das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes.

AUDIO: Nachrichten des Tages vom 20.07.2026 (4 Min)

Justiz

Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin fordert strengeres Gesetz

Stand: 20.07.2026 18:37 Uhr

Nach der Verlegung einer Transfrau aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tonna im Landkreis Gotha ins Frauengefängnis nach Chemnitz fordert Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes. Der Fall zeige die praktischen Probleme des Gesetzes. Wer gesellschaftliche Akzeptanz für das Selbstbestimmungs­gesetz erhalten wolle, müsse verhindern, dass es für sachfremde Zwecke missbraucht wird. Die Verlegung nach Chemnitz hatte auch bei der AfD-Fraktion des Thüringer Landtags zu Kritik geführt.

von MDR THÜRINGEN

Nach der Verlegung einer Transfrau von einem Männer- in ein Frauengefängnis hat Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) eine Verschärfung des Selbstbestimmunggesetzes gefordert. Konkret geht es um eine 44-Jährige, die laut Staatsanwaltschaft Meiningen als Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Während ihrer Haft in Thüringen änderte die Person offiziell ihr Geschlecht.

Die Strafvollstreckungskammer Meiningen stufte den weiteren Aufenthalt im Männergefängnis als rechtswidrig ein. Später bestätigte ein Gericht diese Einschätzung auch mit Blick auf die JVA Gräfentonna. Ausschlaggebend sei das angegebene Geschlecht im Personenstandsregister. Die 44-Jährige wurde am 14. Juli vom Männergefängnis Gräfentonna ins Frauengefängnis nach Chemnitz verlegt.

Eine Tafel vor dem Justizzentrum Meiningen. In dem Gebäude befinden sich das Amtsgericht, das Landgericht, das Sozialgericht, die Staatsanwaltschaft, das Verwaltungsgericht und eine Bibliothek.

Die Staatsanwaltschaft in Meiningen hatte die 44-Jährige als Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. (Symbolbild)

Justizministerin sieht Missbrauch des Gesetzes

Laut Meißner zeigt der Fall die praktischen Probleme des Gesetzes. Wer gesellschaftliche Akzeptanz für das Selbstbestimmungsgesetz erhalten wolle, müsse verhindern, dass es für sachfremde Zwecke missbraucht wird. Die Verlegung nach Chemnitz hat auch bei der AfD-Fraktion des Thüringer Landtags zu Kritik geführt.

Nach Ansicht des für Strafvollzug zuständigen Sprechers der Fraktion, Marek Erfurth, zeigt der Fall ein eigentümliches Verständnis von Selbstbestimmung: Die verurteilte Person dürfe über ihren Geschlechtseintrag bestimmen, weibliche Gefangene könnten dagegen nicht mitentscheiden, mit wem sie untergebracht werden.

Blick auf die Zufahrt zur Frauen Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz.

Die Gefangene wurde in die JVA nach Chemnitz verlegt. (Archivbild)

Land hat keine eigenen Haftplätze für Frauen

Thüringen verfügt selbst über keine Haftplätze für Frauen. Eine Vereinbarung mit Sachsen regelt, dass Frauen aus Thüringen im Frauengefängnis in Chemnitz ihre Strafe verbüßen.

Eine solche Verlegung habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben, hieß es aus dem Thüringer Justizministerium. Über die Verlegung hatte zuerst die "Thüringer Allgemeine" berichtet.

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