Wie es um Österreichs Kampf gegen Lohndumping steht


Unterbezahlt und unsichtbar

Wie es um Österreichs Kampf gegen Lohndumping steht

98 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind durch Kollektivverträge geschützt – doch Bau, Transport und Logistik bleiben Problemzonen

Anika Dang

Eine Person reicht einer anderen Pakete an der Türschwelle
Der hohe Druck zu schnellen Lieferungen führt in der Logisitkbranche zur Ausbeutung der Beschäftigten.

Fast alle Jobs in Österreich sind durch einen Kollektivvertrag geregelt. 98 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dadurch abgesichert. Doch gerade in Branchen wie Bau, Transport und Logistik, Landwirtschaft sowie im Event- und Freizeitbereich kommt es immer wieder zu Lohn- und Sozialdumping, also die unzulässige Unterbezahlung von Beschäftigten sowie das Vorenthalten von Sozialleistungen.

Wie umgehen Firmen gesetzliche Regelungen und was hilft dagegen? Bettina Haidinger von der Hochschule Burgendland und Petra Wetzel von L&R Sozialforschung beleuchteten das Problem am Dienstag bei einem Mediengespräch der Initiative "Diskurs. Das Wissenschaftsnetz" und zeigten Ursachen, Praktiken und Lösungsansätze auf.

Rasantes Wachstum

Der Trend zum Onlinehandel hat der Paketbranche in den vergangenen Jahren zu einem überdurchschnittlichen Wachstum verholfen. "Die Beschäftigung ist aber nicht im gleichen Tempo mitgewachsen", betonte Haidinger. Denn trotz hoher Nachfrage würden die Arbeitsbedingungen und Löhne den Boom der Branche nicht widerspiegeln.

Im Auftrag der Europäischen Arbeitsbehörde hat die Ökonomin gemeinsam mit der französischen Université Gustave Eiffel im Vorjahr eine Studie über nicht-angemeldete Erwerbstätigkeit im europäischen Kurier-, Express- und Paketzustellsektor (kurz KEP-Sektor), und Maßnahmen dagegen veröffentlicht.

Ein zentrales Problem sei laut Haidinger die weitverbreitete Unterdeklarierung von Arbeitsverhältnissen. Das bedeutet: Zustellerinnen und Zusteller werden als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Arbeitsstunden werden also systematisch zu niedrig erfasst, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. "Hinzu kommen Scheinselbstständigkeit, der Einsatz von Drittstaatsangehörigen ohne gültige Arbeitsgenehmigung sowie Scheinfirmen", ergänzte sie. Immer wieder würden Unternehmen zudem Insolvenz anmelden, nur um unter neuem Namen weiterzumachen.

Komplexe Strukturen

Die wesentliche Ursache dieser Missstände ist laut Studie vor allem die komplexe Subunternehmerkette, die typisch für den Sektor ist. Große Logistikkonzerne, inklusive der nationalen Postunternehmen, vergeben ihre Zustellaufträge an sogenannte Servicepartner, die diese wiederum an Sub-Subunternehmer vergeben. Die Folge: "Je weiter unten in dieser Kette ein Zusteller beschäftigt ist, desto prekärer sind in der Regel die Arbeitsbedingungen und desto größer die wirtschaftliche Abhängigkeit", erklärte Haidinger.

Gleichzeitig sei der Preisdruck in der Branche enorm. Die Margen pro Paketzustellung sind gering, und kleine Subunternehmer sind kaum in der Lage, alle Kosten zu decken. In der Praxis führt der hohe Druck zu schnellen Lieferungen neben der Ausbeutung der Beschäftigten auch zu erheblichen Risiken in der Verkehrssicherheit.

Mehr Aufmerksamkeit

Die gute Nachricht: Die Wahrnehmung rund um die Problematik hat sich in den vergangenen Jahren durch die Aufmerksamkeit von Behörden, Branchenvertretern, Gewerkschaften sowie seitens der Konsumentinnen und Konsumenten geschärft. Aufgrund von regulatorischen Maßnahmen sei etwa die Scheinselbstständigkeit in einigen Ländern, darunter auch Österreich, zurückgegangen, erklärte Haidinger.

Doch es gibt Rückschläge. Eine Analyse des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) aus dem Jahr 2021, an der Petra Wetzel von L&R Sozialforschung beteiligt war, kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Wirkung der Strafen bei Unterbezahlung seit der Gesetzesnovelle sogar verschlechtert hat. Im Fokus der Untersuchung stand die Baubranche, die erforschten Muster würden sich laut Wetzel jedoch auch durch andere Bereiche wie Transport und Logistik ziehen.

Geringere Strafen

Im Rahmen der Novelle wurde das Strafsystem geändert: Mindeststrafen und das Kumulationsprinzip, wonach eine Bestrafung pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erfolgte, sowie höhere Strafsummen im Wiederholungsfall wurden abgeschafft.

Ein Vergleich rechtskräftiger Straferkenntnisse gegen Arbeitgeber aus den Jahren 2020 und 2022 im Baubereich – also für den Zeitraum vor und nach der Reform 2021 – zeigt, dass die abschreckende Wirkung der Strafen gesunken ist. Insbesondere wenn mehr als drei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind, da die Strafen meist weniger hoch ausfallen als die Einsparungen, die Firmen durch unterbezahlte Arbeitende erzielen können.

Strengere Kontrollen gefordert

"Hinzukommt die geringe Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden", erklärte Wetzel. Genau hier müsste laut den Expertinnen deshalb neben gesetzlichen Reformen angesetzt werden. Kontrollen sollten häufiger und behördenübergreifend stattfinden, betonte Haidinger. Zudem müsste die Durchsetzung der Sorgfaltspflicht ganz oben in der Lieferkette, also bei den Auftraggebern und großen Firmen, greifen.

Wie die Arbeit in Zukunft aussehen könnte, zeigt ein Blick in die Vergangenheit: "In der Zustellung zu arbeiten, war einmal ein solider und sicherer Job. Es wäre also möglich, in diesem Bereich gute Arbeitsbedingungen zu bieten und wieder attraktiver für Beschäftigte zu werden", findet Haidinger. (Anika Dang, 28.7.2026)

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