Bund und Tirol paktierten Entlastung für Gemeinden mit ÖBB-Halten


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Bund und Tirol paktierten Entlastung für Gemeinden mit ÖBB-Halten

Die ÖBB-Infrastruktur AG übernimmt ab Jänner 2027 die Infrastruktur-Wartung von Tiroler ÖBB-Bahnhöfen. Das Land leistet eine Einmalzahlung von 1,36 Millionen Euro an die Bahn

Bahnhof Matrei am Brenner mit einem roten Regionalzug der ÖBB auf Gleis 1. Die Fahrtzielanzeige zeigt
Die Wartung der Infrastruktur an vielen Tiroler Bahnhöfen wird künftig von der ÖBB übernommen.

Innsbruck/Österreich – Der Bund und das Land Tirol haben eine finanzielle Entlastung für Tiroler Gemeinden mit ÖBB-Bahnhaltestellen paktiert, die vor 2025 in Betrieb gingen und über Infrastruktur wie etwa WC-Anlagen oder Aufzüge verfügen. Ab 1. Jänner 2027 sind damit nicht mehr die Gemeinden mit solchen ÖBB-Bahnhöfen für Wartung und die Instandhaltung zuständig, sondern die ÖBB-Infrastruktur AG. Das Land Tirol leistet zudem eine Einmalzahlung von 1,36 Millionen Euro an die Bahn, hieß es am Freitag.

Ab Jänner 2027 sind somit alle Tiroler Gemeinden mit ÖBB-Bahnhöfen mit zu erhaltender Infrastruktur komplett von der Pflicht befreit, sich um diese zu kümmern. Das hatte zuvor bereits für Gemeinden mit ÖBB-Bahnhöfen mit entsprechender Infrastruktur gegolten, die nach 2025 ihren Betrieb aufnahmen. Unter die Pflichten fielen beispielsweise Personenaufzüge, WC-Anlagen, der Winterdienst oder der Grünschnitt im Zugangsbereich der Bahnsteige. Bahnhöfe ohne Infrastruktur wie eben WC-Anlagen oder Personenaufzüge fallen nicht in die neue Regelung.

Land und Bund hätten sich auf die Verschiebung dieser Pflicht von Kommunen zum Bund nach "intensiven Verhandlungen geeinigt", hieß es. "Die Einigung wird die Gemeinden und Städte spürbar entlasten und schafft klare Zuständigkeiten. Gemeinsam mit den Ländern und der ÖBB-Infrastruktur haben wir eine nachvollziehbare und nachhaltige Aufteilung der Verantwortung geschaffen, die in Zukunft einfachere Prozesse und mehr finanziellen Spielraum bringt", erklärte Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) in einer Aussendung des Landes.

P+R Anlagen gesondert

Grundlage für dieses Verhandlungsergebnis sei dabei eine bundesweite Neuregelung, die seit 2025 für nach diesem Zeitpunkt neu eröffnete Bahnhöfe mit entsprechenden WC-Anlagen oder Personenaufzügen gilt. Diese sieht vor, dass die ÖBB-Infrastruktur AG die dort anfallenden, laufenden Betriebs- und Instandhaltungsleistungen selbst übernimmt, statt sie an die jeweilige Standortgemeinde des Bahnhalts zu übertragen.

"Wir entlasten die Gemeinden. Mit dem nun vorliegenden Übereinkommen sorgt das Land Tirol dafür, dass auch jene Gemeinden gleichgestellt werden, deren Verkehrsstationen bereits vor 2025 in Betrieb genommen wurden und wo vertragliche Verpflichtungen für die Kommunen aktuell noch gelten", kommentierte Landeshauptmann sowie Finanz- und Gemeindereferent Anton Mattle (ÖVP) die daran anschließende, neu getroffene Regelung. "Durch die neue Generalverantwortlichkeit ist ein einheitlicher Standard für alle Haltestationen gewährleistet und es werden Synergien genutzt", strich zudem Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ) heraus.

Betroffen von der Neuregelung sind in Tirol etwa Verkehrsstationen in Schwaz, Fritzens-Wattens, Rum, Innsbruck Messe, Kirchberg in Tirol, Telfs-Pfaffenhofen und Lienz, die allesamt vor 2025 in Betrieb genommen worden waren. Nicht Teil des Übereinkommens zwischen Bund und Land sind jedoch Betrieb und Instandhaltung von Anlagen im unmittelbaren Umfeld der Bahnhöfe, etwa "P+R- und B+R-Anlagen", welche weiterhin gesondert geregelt bleiben, teilte das Land mit. (APA, 21.08.2026)

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